Beschluss:

Der Rat fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Dem Verwaltungsausschuss wird empfohlen, dem Gemeinderat folgenden Beschluss zu empfehlen:

 

1.)  Den in der Anlage dargelegten Abwägungsvorschlägen zu den im Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird zugestimmt.

 

2.)  Der Rat der Gemeinde Zetel beschließt den Bebauungsplan Nummer 142 „Östlich Bahnhofstraße einschließlich dessen Planzeichnung und Begründung als Satzung.

 

3.)  Der Rat der Gemeinde Zetel stellt die Anpassung des Flächennutzungsplanes im Planbereich fest, soweit bisher als Mischgebiet (MI) dargestellte Flächen durch Bebauungsplan Nummer 142 als Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt werden.