Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

Über die Beschlussvorschläge der Sitzungsvorlage wird getrennt abgestimmt.

 

Dem Beschlussvorschlag zu 1 der Sitzungsvorlage 029/2024 vom 04.04.2024 wird mit 8 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung und 1 Gegenstimme zugestimmt:

 

Dem Verwaltungsausschuss wird vorgeschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 143 „Östlich Bahnhofstraße II“ wird beschlossen. Die Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind einzuleiten.

 

Dem Beschlussvorschlag zu 2 der Sitzungsvorlage 029/2024 vom 04.04.2024 wird mit 9 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt:

 

 

  1. Dem Verwaltungsausschuss wird vorgeschlagen, dem Gemeinderat folgenden Beschluss zu empfehlen:

 

Zur Sicherung der Bauleitplanung im vom Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nummer 143 „Östlich Bahnhofstraße II“ umfassten Bereich wird dem Erlass einer Veränderungssperre nach § 14 BauGB entsprechend dem der Vorlage beiliegenden Satzungsentwurf zugestimmt. 

 


Protokoll:

GA Zunker erläutert die städtebaulichen Absichten der Gemeinde zur vorgesehenen Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 143 „Östliche Bahnhofstraße II“ bei gleichzeitigem Erlass einer Veränderungssperre.

 

Beigeordneter Müller fragt, ob es nicht sinnvoller sei, den gesamten Straßenzug östlich der Bahnhofstraße zum Bestandteil eines Bebauungsplanes zu machen. GA Zunker teilt dazu mit, dass dies für die zukünftige Entwicklung sicherlich wünschenswert sei, es im Moment jedoch darum gehe, den zentralen Versorgungsbereich entlang der Bahnhofstraße bauleitplanerisch abzusichern, da die Zulässigkeit von Vorhaben dort bisher der Innenbereichsentwicklung nach § 34 BauGB überlassen sei. Erster Gemeinderat Hoinke ergänzt hierzu, dass ein ähnliches Verfahren wie im Zusammenhang mit der Überplanung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nummer 107 „Neuenburg-Mitte“ denkbar wäre, und ein Planungsworkshop mit den Mitgliedern des Fachausschusses die städtebaulichen Ziele präzisieren könne.

 

Ratsmitglied Janssen bittet darum, in diesem Verfahrensschritt auf eine Höhenfestsetzung für das Plangebiet noch zu verzichten, und diese gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt zu ergänzen. GA Zunker erklärt, dass die Höhenfestsetzung bisher in analoger Festsetzung zum Bebauungsplan Nummer 142 lediglich ein Vorschlag und damit für die weitere Planung unverbindlich sei.

 

Ratsmitglied Szengel erkundigt sich nach der Möglichkeit, die Geltungsdauer der Veränderungssperre gegebenenfalls zu verlängern, sollte die Bauleitplanung nicht innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen werden können. GA Zunker teilt hierzu mit, dass eine einmalige Verlängerung um ein weiteres Jahr möglich sei.