Protokoll:

 

Ratsmitglied Mondorf fragt an, warum nun ein Verein als Pächter auftritt und nicht wie vorgesehen ein Restaurator. Dazu teilt Bürgermeister Lauxtermann mit, dass diese Konstellation gewählt wurde, um an Zuschüsse verschiedener Institutionen, unter anderem vom Land Niedersachsen und der Stiftung Kulturschatzbauernhof zu gelangen. Der Verein Restaurierungszentrum wurde mittlerweile als gemeinnützig anerkannt und erfüllt somit die von den Geldgebern geforderten Bedingungen. Dem Verein gehören die Oldenburgische Landschaft, die Handwerkskammer Oldenburg, das Schlossmuseum Jever, das Museumsdorf Cloppenburg, die Stiftung Kulturschatzbauernhof, der Landkreis Friesland, die Firma Karl Wilhelm Meyer Oldenburg,  Werner-Müller-Stiftung sowie die Gemeinde Zetel an. An diesen Mitgliedern erkennt man, welches Gewicht das Zentrum für Holz- und Möbelrestaurierung zukünftig in der überregionalen Museumslandschaft haben wird. Herr Lauxtermann ist der festen Überzeugung, dass die Errichtung der Werkstatt eine große Chance für Neuenburg und die Gemeinde Zetel im touristischen Bereich darstellt. Mittlerweile hat sich der Verein zwei Diplomrestauratoren ausgewählt, die das Zentrum in Zukunft leiten sollen. Mit dem vorgelegten Vertrag sichert die Gemeinde Zetel über einen Dritten nicht nur die Vorraussetzungen zur Errichtung des Zentrums für Möbelrestaurierung, sondern auch, dass die Öffentlichkeit Zutritt erhält. Im Anschluss an die Ausführung erläutert Erster Gemeinderat Hoinke den vorgelegten Vertragsentwurf. Danach verpachtet die Gemeinde Zetel dem Verein das Gebäude ohne einen Pachtzins dafür zu erheben. Der Verein ist berechtigt, einen Unterpachtvertrag abzuschließen, wobei der erwirtschaftete Pachtzins dem Erhalt des Gebäudes dient. Enthalten ist im § 4 zudem ein Passus, wonach die Gemeinde dem Verein als Starkapital einen Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro zahlt. Herr Hoinke macht deutlich, dass der Verein aufgrund der vertraglichen Konstellation verpflichtet ist, seine Finanzen nachzuweisen, sodass nicht zu befürchten ist, dass dieses Geld für vertragsfremde Zwecke ausgegeben wird. Sie soll jedoch auch sichern, dass der Verein zukünftig in die Lage versetzt wird, die Bewirtschaftungskosten tragen zu können und diese Veranschlagung nicht mehr im Haushalt der Gemeinde Zetel erfolgen braucht. Der Verein wiederum trägt im § 5 die Sorge dafür, dass in dem Gebäude ein Restaurierungszentrum eingerichtet wird und dass die Arbeit der Restauratoren durch einen wissenschaftlichen Beirat besonders überwacht wird, um die Hochwertigkeit der Arbeiten zu gewährleisten. Die Kosten für kleinere Unterhaltungsmaßnahmen und die Bewirtschaftungskosten hat der Verein aus eigenen Einnahmen zu bestreiten. Dabei handelt es sich in erster Linie um Pachtzinserträge und Eintrittsgelder. In § 8 ist geregelt, dass der Verein gewährleistet, die Öffentlichkeit hinlänglich über die Arbeit im Restaurierungszentrum zu unterrichten. Auch eine Unterrichtung des Fachausschusses der Gemeinde ist verpflichtend aufgenommen.

 

Als großen Vorteil sieht Herr Hoinke den Umstand, dass die Gemeinde den organisatorischen Teil auf einen Verein überträgt und somit keinen nennenswerten Aufwand für die Müllersche Werkstatt betreiben muss.

 

Nach einer nachfolgenden kurzen Diskussion stimmt der Ausschuss dem Entwurf des Pachtvertrages einstimmig zu.