Protokoll:

 

Eingangs verweist Bürgermeister Lauxtermann auf die Überarbeitung der Potenzialstudie und die damit verbundene Ausweisung einer Fläche im Raum Driefel. Über die Umsetzung dieser potenziellen Windenergiefläche ist nunmehr zu beraten. Bei der Nutzung dieser Fläche für Windenergieanlagen wäre die Durchführung einer Bauleitplanung im Parallelverfahren erforderlich.

Gemeindeamtsinspektor Kant stellt zunächst die Ausdehnung der bisherigen Potenzialflächen für Windkraft im Vergleich zu der Überarbeitung vor. Er erläutert, dass sich diese Fläche nach der Überarbeitung der Potenzialstudie in einer größeren Entferung vom Ortsteil Driefel befindet, als dies bislang der Fall war. Sodann erklärt er anhand von Plänen die potenziellen Standorte der Windenergieanlagen auf der Potenzialfläche im Bereich Driefel auf. Ebenso zeigt er die Standorte der Windenergieanlagen im Bereich Bockhorn auf, wie sie nach der jüngst verabschiedeten Bauleitplanung in Erweiterung der bestehenden Windparks Hiddels umgesetzt werden sollen. Drei der möglichen Anlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Bockhorn sowie die zwei im südöstlichen bzw. südlichen Bereich  gelegenen Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Zetel richten sich entlang der vorhandenen 110 kV-Hochspannungsleitung aus. In diesem Zusammenhang erläutert er auch den Verlauf  der geplanten Trasse der neuen Höchstspannungsleitung, die unmittelbar an die vorhandene Potenzialfläche heranführt.

Auf Anfrage des Beigeordneten Kammer erläutert Beigeordneter Meyer, dass die Diskussion über die Anzahl der zuzulassenden Windenergieanlagen in diesem Bereich in der SPD/FDP-Gruppe noch nicht abgeschlossen ist. Er erwartet bis zur Sitzung des Verwaltungsausschusses am 01.12.2009 eine Entscheidung, verbirgt jedoch nicht, dass die Gruppe in dieser Frage derzeit gespalten ist. Die Hinderungsgründe für die Zulassung möglichst vieler Anlagen in diesem Falle ist weniger die Nähe zur Bauernschaft in Driefel, die er aufgrund der eingehaltenen gesetzlichen Abstandsvorschriften für ausreichend erachtet, sondern vielmehr der Schutz des Landschaftsbildes. Während die Anlagen im nördlichen Bereich vor dem bereits bestehenden Windpark Hiddels auf der Seite der Gemeinde Bockhorn untergehen, gilt dieses für die südwestlich potenziell zu erstellenden Anlagen nicht. Die zwei dort möglichen Windenergieanlagen werden deutlich aus dem Gesamtfeld des Windparks auf der Nachbargemeinde herausragen und das Landschaftsbild stark beeinträchtigen. Während eine dritte Anlage im südwestlichen Bereich noch akzeptiert werden könnte, stellt die südlichste Anlage die SPD/FDP-Gruppe vor Probleme. Ferner sieht er die Befürchtung, dass, sollten nun vier Windenergieanlagen zugelassen werden, in einigen Jahren im Zuge einer Überarbeitung der Potenzialstudie weitere Windenergieanlagen zugelassen werden könnten und es damit zu einer nicht gewollten Konzentration kommen könnte.

Beigeordneter Müller macht deutlich, für ihn sei es von entscheidender Bedeutung, dass die Abstände der Windenergieanlagen zur Ortschaft Driefel ausreichend sind. Hier unterscheidet sich, wie Gemeindeamtsinspektor Kant zu Beginn der Sitzung anhand eines Planes erläutert hat, die alte Potenzialstudie deutlich von der Überarbeitung, in dem die südwestliche Grenze der Potenzialstudie sich um ca. 500 bis 600 m von der Ortschaft Driefel wegbewegt hat und damit größere Abstände garantiert werden. Er erinnert daran, dass bei Aufkommen der Diskussion zur Errichtung von Windenergieanlagen im Bereich Driefel vor ca. 5 Jahren ursprünglich von einer Anzahl von fünf Anlagen ausgegangen wurde, jedoch Einigkeit darüber bestand, dass die 5. Anlage zu dicht an die Ortschaft Driefel heranrücken würde. In der Diskussion verblieben dann noch vier Anlagen, wie sie auch heutiger Diskussionstand sind. Positiv dabei ist jedoch zu vermerken, dass die Abstände potenzieller Windkraftanlagen in Richtung Driefel sich deutlich vergrößert haben.

Ausschussvorsitzender Pauluschke kann dieser Argumentation nicht folgen. Er sieht in der Zulassung von zwei Windenergieanlagen im Raum Driefel, wie sie bisheriger Stand waren, einen Kompromiss aus der Forderung der CDU-Fraktion auf vier Anlagen und dem Verständnis der SPD, hier zum Schutz des Landschaftsbildes auf Anlagen zu verzichten. Die Überarbeitung der Potenzialstudie hat daher auf die Entscheidungsfindung nach seiner Auffassung keinen Einfluss. Die Potenzialstudie ist jedoch, wie Bürgermeister Lauxtermann verdeutlicht, die Grundlage für eine Bauleitplanung hinsichtlich der Windenergie in diesem Bereich. Die geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen, wie die Vergrößerung der Abstandsvorschriften zu Wohngebäuden, wurden in die Überarbeitung der Potenzialstudie eingearbeitet. Besonders im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften ist nicht zu erwarten, dass jetzt sukzessive durch weitere Überarbeitung an der Potenzialstudie die Anzahl der Windenergieanlagen in diesem Bereich vergrößert werden wird. Wichtigstes Argument hierbei wird auch künftig der Schutz des Landschaftsbildes sein. Das Landschaftsbild wird aber durch zusätzliche Anlagen stark beeinträchtigt, wie Beigeordneter Meyer ausführt. Insbesondere der freie Blick in die Kronshörn wird deutlich gestört.

Für die UWG-Fraktion verdeutlicht Ratsmitglied Juilfs, dass diese vier Windenergieanlagen zustimmen würde. Der bestehende Handlungsspielraum, den die Überarbeitung der Potenzialstudie bietet, sollte in vollem Umfang ausgenutzt werden. Die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes ist bereits durch den Windpark Hiddels vorgeprägt. Die Abstände zwischen der Ortschaft Driefel und den Windenergieanlagen sind ausreichend. Den Ausführungen schließt sich Beigeordneter Müller an und verweist zusätzlich darauf, dass Einigkeit im Rat besteht, westlich der L815 im Bereich der Zeteler Marsch keine Windenergieanlagen zuzulassen.

Zur Sitzung des Verwaltungsausschusses erwartet Ausschussvorsitzender Pauluschke eine endgültige Entscheidung. Er schlägt vor, in der heutigen Sitzung aber bereits den Aufstellungsbeschluss für die Bauleitplanung vorzubereiten. Dabei sollen zwar Windenergieanlagen im Bereich Driefel grundsätzlich, deren Anzahl jedoch noch nicht festliegt werden. Eine weitere Windenergieanlage im Bereich Spolsen vor dem Windpark „Bentstreek“ der Gemeinde Friedeburg ist gleichfalls zu beplanen. Bürgermeister Lauxtermann hält die Ausweisung einer Windenergieanlage im Bereich Spolsen für unstrittig. Die Aufstellung der Bebauungspläne zur Schaffung neuer Windenergieanlagen in den Bereichen Spolsen und Driefel und die dazu notwendige Änderung des Flächennutzungsplanes wären als Paket möglich. Die Umreißung der zu überplanenden Gebiete, wie sie Beigeordneter Kammer vorschlägt, hält Ausschussvorsitzender Pauluschke nicht für nötig, da sich diese im Laufe des Verfahrens herauskristallisieren werden. Beigeordneter Kammer merkt an, dass der Beschlussvorschlag des Ausschusses hinsichtlich der Anzahl der zu errichtenden Windenergieanlagen ergebnisoffen sein soll. Dem hält Bürgermeister Lauxtermann jedoch entgegen, dass für eine detaillierte Planung eine Äußerung des Verwaltungsausschusses notwendig sein wird.

 

Der Umwelt- und Planungsausschuss fasst sodann nachfolgenden Beschlussvorschlag:

 

„Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Zetel beschließt das Verfahren zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen und die Aufstellung der Bebauungspläne Nr. 98 „Windkraft Driefel“ und Nr. 99 „Windkraft Spolsen“.

 

Gleichzeitig beschließt der Verwaltungsausschuss, das Verfahren nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (vorgezogene Bürgerbeteiligung) im Rahmen einer frühzeitigen offenen Auslegung der Pläne.

 

Parallel dazu erfolgt die Unterrichtung der Behörden nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch.“