Beschluss:

 

Der Rat der Gemeinde Zetel fasst bei zwei Enthaltungen nachfolgenden Beschluss:

 

„Der 1. Abschnitt zur Gestaltung des Markthammgeländes soll noch in diesem Jahr erfolgen. Hierfür werden Mittel in Höhe von 380.000 € benötigt. Diese werden gemäß § 89 der Niedersächsische Gemeindehaushaltsverordnung (NGO) überplanmäßig bereitgestellt.“