Beschluss:

 

Der Umwelt- und Planungsausschuss  fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

 

„Das erforderliche Einvernehmen nach § 19 Abs. 2 des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes zur Verlängerung diverser Bodenabbaugenehmigungen auf nachfolgenden Flurstücken wird erteilt

 

Flurstück 38 (tlw.), Flur 44, Gemarkung Neuenburg

Flurstück 34/7 (tlw.), 97/1 (tlw.), 100/1 (tlw.), 140/96 (tlw.) und 173/86 (tlw.), Flur 9, Gemarkung Neuenburg

Flurstück 16 (tlw.), 17 (tlw.), 26 (tlw.), 62/2 (tlw.) und 215/14 (tlw.), Flur 8, Gemarkung Neuenburg

Flurstück 8/2 (tlw.), 9/2 (tlw.), 34/8 (tlw.) und 6/1 (tlw.), Flur 9, Gemarkung Neuenburg

Flurstück 6/1 (tlw.) und 188/4 (tlw.), Flur 9, Gemarkung Neuenburg

 

Für die Dauer des Bodenabbaus einschließlich der Renaturierung ist die Verkehrssicherungspflicht von der Klinkerziegelei Grabstede Uhlhorn GmbH & Co., Bockhorn zu übernehmen, soweit gemeindeeigene Wege für die Abfuhr genutzt werden.

Die öffentliche Nutzung der Wege ist während des Abbauzeitraumes sicherzustellen.“


Protokoll:

 

Gemeindeamtsinspektor Kant weist eingangs auf die bestehenden Abbaurechte der Tonindustrie hin. Die Tonvorkommen, deren Abbaurechte verlängert werden sollen, befinden sich überwiegend im Bereich des Forstes. Nachteile entstehen der Gemeinde Zetel nicht.