Beschluss:

 

Der Umwelt- und Planungsausschuss fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

 

„Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Zetel beschließt die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 98 „Obstgarten“ für eine Fläche am Pohlweg ich unmittelbarer Angrenzung an die Bebauung Danziger Straße, wie in der Planzeichnung zur Begründung dieser Beschlussvorlage dargestellt.

 

Beide Bauleitplanungen werden im sog. Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgen. Die Planung, Entwicklung und Vermarktung erfolgt durch die Niedersächsische Landgesellschaft mbH, Geschäftsstelle Oldenburg.

 

Voraussetzung für die Aufstellung dieses Bebauungsplanes ist die Zusage der Kostenübernahme seitens des Antragsstellers.

 

Mit der Niedersächsischen Landgesellschaft mbH ist ein städtebaulicher Vertrag hinsichtlich der Planung und Vermarktung sowie ein Erschließungsvertrag zur Gestaltung der Verkehrsfläche und ein Ablösevertrag hinsichtlich der Kanalanschlussgebühren zu schließen.

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.“

 

(Anmerkung zum Protokoll: Die VOB wird auch nach der Novellierung 2010 unter dieser Bezeichnung geführt.)

 


Protokoll:

 

Um den Bebauungsplan örtlich besser zuordnen zu können wird der Name auf „Obstgarten am Pohlweg“ geändert.

Auf Anfrage des Ratsmitgliedes Schimmelpenning teilt Gemeindeamtsinspektor Kant mit, dass die Parzellierung kein Bestandteil des Bebauungsplanes ist.

Anhand einer vorliegenden Planzeichnung ist eine mögliche, aber nicht endgültige Aufteilung erkennbar.

Beigeordneter Müller weist darauf hin, dass nach dem Flächennutzungsplan noch weitere Flächen, die sich südlich des jetzigen Planbereiches befinden, als Bauerwartungsland ausgewiesen wurden. Die Zuwegung zu diesen Grundstücken sollte bei der Planung beachtet werden. Gemeindeamtsinspektor Kant erläutert dazu, dass nach Auffassung der Verwaltung die großzügig ausgewiesenen Bauerwartungsflächen im Flächennutzungsplan aufgrund der sich jetzt abzeichnenden demographischen Entwicklung nicht im vollen Umfang  umgesetzt werden. Aus diesem Grunde wäre die Anbindung von der Danziger Straße, wie vorgesehen, und von der Neuenburgerstraße für eine reduzierte südliche Wohnbaufläche, ausreichend. Es soll am Pohlweg ein in sich geschlossenes kleineres, harmonisches Baugebiet geschaffen werden. Sofern dort eine Durchgangsstraße zur Anbindung weiterer Baugebiete ausgewiesen werden würde, hätte dies direkte Auswirkungen auf die  Attraktivität des Baugebietes mit der Folge, dass sich die Fläche kaum noch vermarkten lassen. Dem pflichtet Erster Gemeinderat Hoinke bei und weist darauf hin, dass nach den derzeit vorliegenden Anfragen nach Bauland kleinere Baugebietsflächen ausreichend sind. Entsprechend sind auch vorgesehene Erschließungen restriktiv zu handhaben.

Trotzdem weist Beigeordneter Müller darauf hin, dass die Erschließung weiterer Baugebiete nicht durch bestehende Planungen verbaut werden darf. Ausschussvorsitzender Pauluschke empfiehlt, vor der Aufstellung eines Beabauungsplanes eine Skizze vorzulegen, aus der die mögliche Erschließung der südlich in Richtung Neuenburgerstraße gelegenen Baulandflächen ersichtlich ist. Mit Hilfe dieser Skizze kann dann entschieden werden, ob auch weitere Flächen über den Pohlweg erschlossen werden müssen oder ob eine einseitige Anbindung dieser Flächen an die Neuenburgerstraße ausreichend sein wird.

Beigeordneter Meyer sieht in der Erschließung der südlich gelegenen Flächen durch  dieses Baugebiet lediglich eine kleine Änderung des bestehenden Planentwurfes für wenige sich anschließende Baugebiete. Eine Nutzung der Erschließungsstraße für das vorgesehene Plangebiet als Durchgangsstraße für dahinter liegende Baugebiete mit der Folge, dass dort ein höheres und schnelleres Verkehrsaufkommen zu erwartet ist, sieht er nicht.

Ratsmitglied Grützner begrüßt das in sich geschlossene Baugebiet und kann die Argumentation der Verwaltung nachvollziehen. Sie spricht sich dafür aus, in diesem Baugebiet darauf zu achten, seniorengerechtes Bauen zu ermöglichen.

Beigeordneter Kammer bittet um Prüfung, ob es richtig ist, dass nach § 4 des  städtebaulichen Vertrages die Kompensation auf Kosten der Gemeinde erfolgen soll. Dazu teilt Erster Gemeinderat Hoinke mit, dass die Kompensation in die Verhandlungen mit der Niedersächsischen Landgesellschaft einfließen wird und Auswirkungen auf den Kaufpreis haben muss. Sollte dahingehend keine Einigung zu erzielen sein, wird die Konversation dem Investor angelastet werden müssen. Zudem weist Beigeordneter Kammer darauf hin, dass es die Verdingungsordnung für Bauleistungen, wie sie im § 4 des Erschließungsvertrages genannt ist, nach einer Änderung der Vorschrift in der Form nicht mehr gibt.