Beschluss:

 

Der Umwelt- und Planungsausschuss fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

 

„Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Zetel beschließt die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 99 „Baasenmeersbäke“.

 

Voraussetzung für die Umsetzung dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Zusage der Kostenübernahme seitens des Antragsstellers. Mit dem Antragssteller ist ein städtebaulicher Vertrag entsprechend der Anlage zu dieser Drucksache zu schließen.

 

Nach Abschluss des Vertrages ist das Verfahren nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (frühzeitige Beteiligung der Behörden) durchzuführen.

 

Beide Bauleitplanungen werden im Parallelverfahren dem. § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.“


Protokoll:

 

Gemeindeamtsinspektor Kant zeigt zunächst eine Luftbildaufnahme des

Plangebietes. Auf dieser Aufnahme sind sowohl die Stellflächen für Kraftfahrzeuge und Müllbehälter als auch die zu überbauende Fläche erkenntlich. Sodann stellt er den Bebauungsplan im Entwurf vor. Auf Anfrage des Ratsmitgliedes Juilfs teilt Gemeindeamtsinspektor Kant mit, dass die Gebäudestruktur mit einer Giebelhöhe von maximal 6,50 m und einer Traufhöhe von 2,50 m deutlich kleiner ausfällt als sie im Ferienhausgebiet „Schaumburg“ ermöglicht werden wird. Er geht von einer Grundfläche der Gebäude von ca. 80 qm aus. Grundsätzlich begrüßt Beigeordneter Müller die vorgestellte Planung, warnt aber davor, mit der Ausweisung von Baugebieten im Außenbereich Präzedenzfälle zu schaffen. Dem entgegnet Erster Gemeinderat Hoinke, dass in den Außenbereichen nur sogenannte privilegierte  Anlagen geschaffen werden können. So wäre es einem Landwirt durchaus möglich, in Hofnähe ein Ferienhaus zu entrichten. Größere Anwesen müssen jedoch über eine Bauleitplanung beordnet werden. Diese würden nur durchgeführt, wenn Besonderheiten im oder in der Nähe des zu überplanenden Bereiches vorliegen, wie es im Bereich der „Schaumburg“ die vormals vorhandene Besiedlung mit einer Gaststätte oder im Bereich der „Basenmeersstraße“ die Nähe zum Freizeitgelände Astederfeld  ist. Ausschussvorsitzender Pauluschke fasst zusammen, dass derartige Planungen stets eine Einzelfallentscheidung darstellen.