Protokoll:

 

1.        Gemeindeamtsinspektor Kant stellt den Bebauungsplan Nr. 88 „Alter Bahnhof“ vor. Er weist darauf hin, dass im westlichen Bereich eine verdichtete Bebauung zugelassen werden soll. Dazu ist eine Grundflächenzahl von 0,5 festgelegt worden, welche die Errichtung relativ großer Häuser auf kleinen Grundstücken zulässt. Im östlichen Bereich ist in einem kleinen Teilstück auch die Errichtung von Häusergruppen (Reihenhäusern) möglich. Die Errichtung solcher Gebäude ist aber hinsichtlich der zur Verfügung stehenden Fläche beschränkt. Im Übrigen wird das Baugebiet mit einer Grundflächenzahl von 0,4 den in ortnaher Lage üblichen Baugrundstücken entsprechen und die Errichtung von Einzel- und Doppelhäusern zulassen.

 

2.        Gemeindeamtsinspektor Kant erläutert nochmals den Bebauungsplan Nr. 89 „An´n Swarten Pohl“ und weist insbesondere auf die vorgesehene Erschließung mit dem östlich gelegenen Wendehammer hin. Er macht deutlich, dass hier erstmals bewusst die Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes gewählt wurde, um so prüfen zu können, ob diese Bauleitplanung, die den Bauherren größtmögliche Freiheiten gibt, ein Mittel ist, welches künftig öfter angewandt werden könnte.

 

3.        Gemeindeamtsinspektor Kant erläutert den Bebauungsplan Nr. 92 „Gärtnerei Meenen“. Es ist das gesamte Flurstück, auf dem die Gärtnerei betrieben wurde, als Baufläche überplant worden. Die Erschließung erfolgt im Rahmen einer Privatstraße, deren Lage so gewählt wurde, dass möglichst viele Baugrundstücke erreicht werden können. Die Grundflächenzahl ist auf 0,3 festgelegt worden und entspricht damit der umgebenden Wohnbebauungsstruktur.