Beschluss:

 

Der Umwelt- und Planungsausschuss fasst einstimmig ohne Aussprache nachfolgenden Beschlussvorschlag:

 

„Der Rat der Gemeinde Zetel wägt die während der Offenlegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen und Bedenken wie in der Anlage zu dieser Drucksache dargestellt ab.

 

Der Rat der Gemeinde Zetel beschließt die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 49 „Gewerbegebiet Rossfelde“, bestehend aus Planzeichnung und Begründung, als Satzung.“