Protokoll:

 

Die Anlieger Riesner, Jakob-Borchers-Str. 45 und Meine, Jakob-Borchers-Str. 19, haben einen Antrag auf Entfernung der Eichen vor ihrem Haus gestellt. Die Eiche vor dem Anwesen Jakob-Borchers-Straße 45 steht nur 2 m vom Haus entfernt. Nach Aussage des Gutachters besteht die Gefahr, dass bei diesem alten Haus die Wurzeln in die Fundamente wachsen und diese zerstören, weil es sich meist um Packlagen und Kalkmörtelfundamente bei diesen alten Häusern handelt. Die zahlreichen Risse, grade an dieser Hausecke, lassen darauf schließen. Aus Sachverständigensicht ist zur Vorbeugung die Eiche zu fällen.

Die Eiche Jakob-Borchers-Straße 19 steht unmittelbar an der Grenzmauer des Hauses Nr. 19. Die Eichenwurzeln sind unter dem Fundament der Grenzmauer gewachsen und haben diese angehoben. Durch den immensen Wurzeldruck wurde die gesamte Mauer mit Pfeiler aus der Richtung gedrückt. Um größere Schäden zu vermeiden, ist die Eiche aus Sachverständigensicht zu fällen.

Bei allen anderen Eichen entlang der Jakob-Borchers-Straße sollte ein Erhaltungsschnitt durchgeführt werden.