Protokoll:

 

Die Bezuschussung im ländlichen Wegebau richtet sich nach einem Bewertungsschema (siehe anliegende Vermerk vom 01.10.2010).

Nach Rücksprache mit der GLL sind im Antrag die Besonderheiten jedes Weges aufzuführen und soweit möglich durch Schriften oder Karten zu belegen: zum Beispiel die Biogasanlage und das Melkhus in der Zetelermarsch. Der Putenmaststall und die Windkraftanlagen am Plaggendamm, sowie die Radwegeführungen, die in Radwanderkarten eingetragen sind. Die Beschaffenheit und Haupterschließung der einzelnen Wege muss differenziert werden. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, die Wege Stienerdamm, Moorweg, Zetelermarsch und Plaggendamm in der Beschaffenheit mit sehr schlecht zu beurteilen. Alle anderen Wege sind noch besser befahrbar und somit in der Beschaffenheit mit schlecht zu beurteilen. Als Haupterschließungsweg mit sehr hoher Bedeutung wird vorgeschlagen, den Moorweg, die Zetelermarsch und die Baasenmeerstraße zu beurteilen. Alle anderen Erschließungswege werden mit einer hohen Bedeutung angemeldet.

Die Anträge für Finanzierungsmittel 2011 werden vom GLL bis Ende Februar 2011 bewertet und im Anschluss erfolgt eine Mittelzusage. Nach kurzer Diskussion empfiehlt der Bau- und Wegeausschuss einstimmig:

Im ländlichen Wegebau sind die Straßen Stienerdamm, Moorweg, Zetelermarsch, Lehmweg, Plaggendamm, Kochs Damm und Baasenmeerstraße beim GLL anzumelden. Die von der Verwaltung vorgeschlagenen Bewertungen sind in die Anträge einzuarbeiten. Über die Durchführung der Maßnahmen wird der Bau- und Wegeausschuss nach erfolgter Mittelzusage gesondert entscheiden.