Sitzung: 25.11.2010 Bau- und Wegeausschuss
Protokoll:
Die Bezuschussung
im ländlichen Wegebau richtet sich nach einem Bewertungsschema (siehe
anliegende Vermerk vom 01.10.2010).
Nach Rücksprache
mit der GLL sind im Antrag die Besonderheiten jedes Weges aufzuführen und
soweit möglich durch Schriften oder Karten zu belegen: zum Beispiel die
Biogasanlage und das Melkhus in der Zetelermarsch. Der Putenmaststall und die
Windkraftanlagen am Plaggendamm, sowie die Radwegeführungen, die in
Radwanderkarten eingetragen sind. Die Beschaffenheit und Haupterschließung der
einzelnen Wege muss differenziert werden. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen,
die Wege Stienerdamm, Moorweg, Zetelermarsch und Plaggendamm in der
Beschaffenheit mit sehr schlecht zu beurteilen. Alle anderen Wege sind noch
besser befahrbar und somit in der Beschaffenheit mit schlecht zu beurteilen.
Als Haupterschließungsweg mit sehr hoher Bedeutung wird vorgeschlagen, den
Moorweg, die Zetelermarsch und die Baasenmeerstraße zu beurteilen. Alle anderen
Erschließungswege werden mit einer hohen Bedeutung angemeldet.
Die Anträge für
Finanzierungsmittel 2011 werden vom GLL bis Ende Februar 2011 bewertet und im
Anschluss erfolgt eine Mittelzusage. Nach kurzer Diskussion empfiehlt der Bau-
und Wegeausschuss einstimmig:
Im ländlichen
Wegebau sind die Straßen Stienerdamm, Moorweg, Zetelermarsch, Lehmweg,
Plaggendamm, Kochs Damm und Baasenmeerstraße beim GLL anzumelden. Die von der
Verwaltung vorgeschlagenen Bewertungen sind in die Anträge einzuarbeiten. Über
die Durchführung der Maßnahmen wird der Bau- und Wegeausschuss nach erfolgter
Mittelzusage gesondert entscheiden.