Beschluss:

 

Der Umwelt- und Planungsausschuss fasst so dann einstimmig nachfolgenden Beschlussvorschlag:

 

„Der Verwaltungsausschuss stimmt der Ergänzung des Erschließungsvertrages zwischen der Niedersächsischen Landgesellschaft und der Gemeinde Zetel, wie in der Begründung dargestellt, zu.“

 

 


Protokoll:

 

Gemeindeamtsinspektor Kant erläutert anhand des ausgehängten Bebauungsplanes Nr. 88 die vorgesehene geänderte Erschließung und die Ausweisung der Parkplätze. Er macht deutlich, dass die Anbindung des Baugebietes, die bislang über die frühere Gleistrasse vorgesehen war, nicht möglich ist, weil dann parallel zu der bestehenden Einmündung der Privatstraße in die Bahnhofstraße eine weitere Anbindung erfolgt. Dieses wäre verkehrstechnisch nicht umzusetzen. Deshalb soll die Privatstraße zur Erschließung des Baugebietes herangezogen werden. Der verbleibende Bereich, der in ersten Überlegungen der Erschließung gedient hätte, soll stattdessen als Parkplätze ausgewiesen und gestaltet werden.

 

Die Anbindung des Baugebietes an die bisherie Privatstraße und die Überwindung der Höhendifferenz ist, wie er auf Anfrage des Beigeordneten Müller deutlich macht, Aufgabe der Niedersächsischen Landgesellschaft als Investor.