Protokoll:

 

Ordnungsamtsleiter Oetken erläutert, dass am 15.12.2010 das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes gebilligt hat. Der soll den Weg freimachen für die Erleichterung beim Erwerb des sogenannten Feuerwehrführerscheines. Mit einer organisationsinternen Prüfung und einer internen Einweisung soll die Möglichkeit bestehen, Feuerwehrleuten das Fahren auf Feuerwehrfahrzeugen bis 7,5 t zu erlauben. Problematisch ist nur, dass die Länder jetzt die Art und Weise der rechtlichen Abwicklung klären müssen. Das kann erfahrungsgemäß noch lange dauern.

 

Ratsmitglied Genske verweist auf die Niederschrift der Sitzung vom 15.02.2010 und regt nochmals an, die Feuerwehrhäuser in Zetel und Neuenburg einmal jährlich zu besichtigen. Ihm ist es besonders wichtig, den Zustand der Gerätschaften zu erfahren. Bürgermeister Lauxtermann ergänzt hierzu, dass beim letzten Treffen nur eine geringe Beteiligung zu verzeichnen war. Ortsbrandmeister Kruse ergänzt, dass er kurzfristig den Feuerschutzausschuss zu einem Dienstabend in das Feuerwehrhaus einladen wird.