Sitzung: 20.01.2011 Jugend-, Sport- und Kulturausschuss
Protokoll:
Herr Hoinke stellt
die möglichen Varianten vor:
1. Rasenplatz
Die Kosten für
einen Naturrasen belaufen sich auf 25.000,00 €. Der Nachteil liegt jedoch in
den hohen Unterhaltungskosten. Der Platz muss regelmäßig gemäht und auf
Unebenheiten hin kontrolliert werden, da die Verkehrssicherungspflicht bei der
Gemeinde Zetel liegt. Die Torräume werden sehr schnell schadhaft und eine
Reparatur wäre mit langen Ausfallzeiten verbunden. Bürgermeister Lauxtermann
macht deutlich, dass sich aus diesen Gründen die Verwaltung gegen einen
Rasenplatz ausspricht; der Antrag des Ratsmitglieds Wilken sollte jedoch im
Rahmen der Haushaltsberatungen behandelt werden.
2. Kunstrasenplatz
Die Kosten belaufen
sich auf 48.000,- € inklusive Elastikschicht. Die Wartungskosten sind gering
und der Platz ist auch nach schlechtem Wetter bespielbar.
3. Fallschutzplatten
Hierbei handelt es
sich um Platten aus recycelten Autoreifen. Die Kosten belaufen sich auf
48.000,- €. Auch hier sind die Wartungskosten gering und der Platz ist auch
nach schlechtem Wetter bespielbar. Vorteilhaft ist die multifunktionale
Nutzbarkeit auch für sonstige Sportarten.
4.
Kunststoffbelag
Die Kosten belaufen
sich auf 60.000,- €. Auch hier sind die Wartungskosten gering und der Platz
wäre auch nach schlechtem Wetter bespielbar. Jedoch sind die Kosten zu hoch.
Bei den
vorgenannten Plätzen wurde eine Platzgröße von 30 x 20 m angenommen. Hinzu
kommen jeweils die Kosten für einen Ballfangzaun, die sich auf ca. 10.000,- €
belaufen. Alternativ bietet sich ein vom DFB favorisiertes Minispielfeld an.
Den Begriff Minispielfeld definieren die UEFA und der deutsche Fußballbund als
ein modernes Fußballkleinspielfeld, das mit Gummigranulat gefülltem
Kunststoffrasen, inklusive einer elastischen Tragschicht, sowie Banden mit
integrierten Toren ausgestattet ist. Die Platzmaße betragen dabei ca. 13 x 20 m,
wobei Umgangs- und Erschließungsflächen hinzukommen. Eine Bande verursacht zwar
mehr Kosten, jedoch wäre aufgrund der geringeren Platzgröße mit erheblichen
Einsparungen zu rechnen. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, einen solchen
Platz in Obenstrohe zu besichtigen. Gleichzeitig könnte man auch einen Platz
mit Fallschutzplatten besichtigen, um sich dann für eine Ausführungsart
aussprechen zu können. Möglich wäre auch ein Minikleinspielfeld ohne Bande, da
diese Bande vermutlich erheblichen Lärm verursacht.
Ratsmitglied
Mondorf fragt an, warum der jetzige Platz am Schulgelände nicht für den
vorgesehenen Bolzplatz genutzt wird. Daraufhin teilt Bürgermeister Lauxtermann
mit, dass es hier zu Nachbarschaftsbeschwerden gekommen ist, da der Platz
direkt an eine Wohnbebauung angrenzt. Zudem ergänzt Herr Hoinke, dass der
Bolzplatz vom Schulhof abgetrennt werden soll, da der Schulhof sehr versteckt
liegt und hier viel Unfug getrieben wurde. Auch die örtliche Polizei spricht
sich für einen besser einsehbaren Bolzplatz aus.
Im Rahmen der
Diskussion weist Bürgermeister Lauxtermann auf den Sportplatz in Bohlenberge
hin, der sehr gut angenommen wird. Ratsmitglied Logemann ergänzt, dass dieser
Platz aufgrund seines Belages jeder Zeit bespielt werden kann und daher auch bei
den Jugendlichen sehr beliebt ist. Insofern wäre ein ähnlicher Bolzplatzbelag
in Neuenburg wünschenswert. Nach weiterer Diskussion sprechen sich die
Ausschussmitglieder dafür aus, die 60.000,- € für einen Bolzplatz im
Haushaltsentwurf zu belassen und in Kürze entsprechende Plätze zu besichtigen,
um sich für eine Ausführungsvariante zu entscheiden. Für die CDU/Wascher-Gruppe
teilt Ratsmitglied Mondorf mit, dass eine Überschreitung der 60.000,- € nur
nach vorheriger Genehmigung des Rates möglich sein darf. Diesen Ausführungen
schließen sich die Ausschussmitglieder an.
Über den Antrag des
Ratsmitgliedes Wilken soll im Rahmen der Haushaltsberatungen gesprochen werden.