Protokoll:

 

Herr Hoinke stellt die möglichen Varianten vor:

 

1.   Rasenplatz

Die Kosten für einen Naturrasen belaufen sich auf 25.000,00 €. Der Nachteil liegt jedoch in den hohen Unterhaltungskosten. Der Platz muss regelmäßig gemäht und auf Unebenheiten hin kontrolliert werden, da die Verkehrssicherungspflicht bei der Gemeinde Zetel liegt. Die Torräume werden sehr schnell schadhaft und eine Reparatur wäre mit langen Ausfallzeiten verbunden. Bürgermeister Lauxtermann macht deutlich, dass sich aus diesen Gründen die Verwaltung gegen einen Rasenplatz ausspricht; der Antrag des Ratsmitglieds Wilken sollte jedoch im Rahmen der Haushaltsberatungen behandelt werden.

 

2.   Kunstrasenplatz

Die Kosten belaufen sich auf 48.000,- € inklusive Elastikschicht. Die Wartungskosten sind gering und der Platz ist auch nach schlechtem Wetter bespielbar.

 

 

3.   Fallschutzplatten

Hierbei handelt es sich um Platten aus recycelten Autoreifen. Die Kosten belaufen sich auf 48.000,- €. Auch hier sind die Wartungskosten gering und der Platz ist auch nach schlechtem Wetter bespielbar. Vorteilhaft ist die multifunktionale Nutzbarkeit auch für sonstige Sportarten.

 

4.   Kunststoffbelag

Die Kosten belaufen sich auf 60.000,- €. Auch hier sind die Wartungskosten gering und der Platz wäre auch nach schlechtem Wetter bespielbar. Jedoch sind die Kosten zu hoch.

 

Bei den vorgenannten Plätzen wurde eine Platzgröße von 30 x 20 m angenommen. Hinzu kommen jeweils die Kosten für einen Ballfangzaun, die sich auf ca. 10.000,- € belaufen. Alternativ bietet sich ein vom DFB favorisiertes Minispielfeld an. Den Begriff Minispielfeld definieren die UEFA und der deutsche Fußballbund als ein modernes Fußballkleinspielfeld, das mit Gummigranulat gefülltem Kunststoffrasen, inklusive einer elastischen Tragschicht, sowie Banden mit integrierten Toren ausgestattet ist. Die Platzmaße betragen dabei ca. 13 x 20 m, wobei Umgangs- und Erschließungsflächen hinzukommen. Eine Bande verursacht zwar mehr Kosten, jedoch wäre aufgrund der geringeren Platzgröße mit erheblichen Einsparungen zu rechnen. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, einen solchen Platz in Obenstrohe zu besichtigen. Gleichzeitig könnte man auch einen Platz mit Fallschutzplatten besichtigen, um sich dann für eine Ausführungsart aussprechen zu können. Möglich wäre auch ein Minikleinspielfeld ohne Bande, da diese Bande vermutlich erheblichen Lärm verursacht.

 

Ratsmitglied Mondorf fragt an, warum der jetzige Platz am Schulgelände nicht für den vorgesehenen Bolzplatz genutzt wird. Daraufhin teilt Bürgermeister Lauxtermann mit, dass es hier zu Nachbarschaftsbeschwerden gekommen ist, da der Platz direkt an eine Wohnbebauung angrenzt. Zudem ergänzt Herr Hoinke, dass der Bolzplatz vom Schulhof abgetrennt werden soll, da der Schulhof sehr versteckt liegt und hier viel Unfug getrieben wurde. Auch die örtliche Polizei spricht sich für einen besser einsehbaren Bolzplatz aus.

 

Im Rahmen der Diskussion weist Bürgermeister Lauxtermann auf den Sportplatz in Bohlenberge hin, der sehr gut angenommen wird. Ratsmitglied Logemann ergänzt, dass dieser Platz aufgrund seines Belages jeder Zeit bespielt werden kann und daher auch bei den Jugendlichen sehr beliebt ist. Insofern wäre ein ähnlicher Bolzplatzbelag in Neuenburg wünschenswert. Nach weiterer Diskussion sprechen sich die Ausschussmitglieder dafür aus, die 60.000,- € für einen Bolzplatz im Haushaltsentwurf zu belassen und in Kürze entsprechende Plätze zu besichtigen, um sich für eine Ausführungsvariante zu entscheiden. Für die CDU/Wascher-Gruppe teilt Ratsmitglied Mondorf mit, dass eine Überschreitung der 60.000,- € nur nach vorheriger Genehmigung des Rates möglich sein darf. Diesen Ausführungen schließen sich die Ausschussmitglieder an.

 

Über den Antrag des Ratsmitgliedes Wilken soll im Rahmen der Haushaltsberatungen gesprochen werden.