Beschluss:

 


Protokoll:

 

Verwaltungsangestellte Péron erläutert, dass die Stadt Wilhelmshaven an der Grenze des geplanten Jade-Weser-Parks die Errichtung von 3 Windenergieanlagen zugelassen hat, deren Immissionen sich jedoch negativ auf den Jade-Weser-Park auswirken. Der Bereich, der durch diese Anlagen berührt wird, soll als Industriegebiet dargestellt werden. Ein Industriegebiet ist auch deshalb interessant, weil im gesamten Landkreis Friesland nur wenige Flächen vorhanden sind, in denen ein Industriegebiet ausgewiesen wird.

Die Errichtung dieser Windenergieanlagen ist zwischenzeitlich durch Rechtsprechung gesichert. Der Landkreis Friesland ist nunmehr bestrebt, um die schädlichen Einwirkungen der Windenergieanlagen auf den Jade-Weser-Park abzuwehren, Ersatzstandorte zu finden und dem Investoren dieser Windenergieanlagen zur Verfügung zu stellen. Dabei hat sich der Bereich Hiddels angeboten. Hierzu sind bereits Gespräche mit dem Investor, den Gemeinden und der unteren Naturschutzbehörde geführt worden. Sie wirbt dafür, den Konflikt, der durch die Genehmigung der Windenergieanlagen in Nachbarschaft des Jade-Weser-Parks entstanden ist, für die Region einvernehmlich zu lösen.

Anhand einer PowerPoint-Präsentation stellt sie sodann die Entwicklung des möglichen interkommunalen Windparkes in Hiddels vor. Parallel zur Hochspannungsleitung ist die Errichtung weiterer Windenergieanlagen möglich. Insgesamt stellen sich dann die Anlagen auf Zeteler und Bockhorner Gebiet als einen zusammengehörenden Bereich dar. Die Anlagen, die in Wilhelmshaven errichtet werden sollen, verfügen über eine Leistungsfähigkeit von 2 MW. Dieses würde bedeuten, dass die Anlagen im Bereich Hiddels erhöht werden müssten, um eine vergleichbare Leistung zu erzielen. Eine Anfrage beim Flugsicherungsdienst hat ergeben, dass, obwohl diese Anlagen im Einflugbereich des Flugplatzes Mariensiel liegen, keine Bedenken bestehen. Die Anlagen wären dann aber mit einem Leuchtfeuer zu versehen. Nach Ausführung der Verwaltungsangestellten Péron ist die Auswirkung auf das Landschaftsbild bei einer Erhöhung der Anlagen weniger stark zu werten als dies bei einer größeren Anzahl der zu errichtenden Windenergieanlagen zu erwarten wäre. Auch die untere Naturschutzbehörde vertritt die Auffassung, dass die Errichtung höherer Anlagen verträglich wäre.

Dr. Habben ergänzt, dass für den Bereich Hiddels derzeit die Errichtung von Windenergieanlagen in einer Gesamthöhe von 100 m vorgesehen ist. Die neueren Anlagen, wie sie auch in Wilhelmshaven zur Anwendung kommen sollen, verfügen über eine Gesamthöhe von 140 m.

Verwaltungsangestellte Péron weist darauf hin, dass die Genehmigung der Windenergieanlagen in diesem Bereich auf Zeteler Gebiet als Einzelanlage nach § 35 Abs. 3 des BauGB rechtlich nicht haltbar ist, wie jetzt auch ein Urteil im Bereich Wangerland/Jever gezeigt hat. Das so genannte Alleinstellungsmerkmal wird gerichtlich nicht anerkannt. Dieses birgt dann wiederum das Risiko, dass der bestehende Flächennutzungsplan der Gemeinde Zetel hinsichtlich der Ausweisung von Windenergieanlagen gefährdet wäre. Nach ihrer Auffassung wäre es rechtlich unbedenklicher, die Änderung des Flächennutzungsplanes, ggf. gemeinsam mit der Gemeinde Bockhorn, anzugehen, um die Ausdehnung des Windparkes Hiddels von Bockhorn auf Zeteler Gebiet zuzulassen. Die Potenzialstudie muss den neuen Rahmenbedingungen angepasst werden. Die gemeinsame Ausweisung eines Windparks Bockhorn/Zetel ist dabei ein wichtiges Kriterium.

Dem Immissionsschutzradius wird, wie Dr. Habben auf Anfrage des Ratsvorsitzenden Pauluschke deutlich macht, alleine bereits dadurch Rechnung getragen, dass ein Mindestabstand von 500 m zu umliegende Wohnhäusern einzuhalten ist. Verwaltungsangestellte Péron ergänzt, dass die Standorte unverändert, wie bereits aus früheren Diskussionen bekannt, beibehalten werden. Die Anlagen werden ca. 2 km von Driefel entfernt errichtet werden.

1. Gemeinderat Hoinke macht darauf aufmerksam, dass die Gemeinde Zetel nicht in die Planungen des Windparkes auf Bockhorner Gebiet eingreifen kann. Die dort zulässige Anzahl der Windenergieanlagen ist seitens der Gemeinde Zetel nicht zu beeinflussen. Im vorliegenden Fall ist alleine darüber zu befinden, ob zwei weitere Anlagen im Bereich der Gemeinde Zetel zulässig sein sollen. Die Ausweisung dieser Anlagen kann in Absprache mit der Gemeinde Bockhorn erfolgen. Der Flächennutzungsplan weist diese Fläche derzeit als landwirtschaftlichen Bereich aus.

Frau Péron verteidigt auf einen Vorwurf des Beigeordneten Meyer, dass die Ausweisung des Jade-Weser-Parkes öffentlich bekannt gemacht wurde. Trotz dieser Bekanntmachung hat die Stadt Wilhelmshaven die Errichtung der Windenergieanlagen zugelassen.

Ratsvorsitzender Pauluschke fasst zusammen, dass der Konflikt, der sich aus der Errichtung der Windenergieanlagen in Wilhelmshaven und den schädlichen Immissionsauswirkungen auf den Jade-Weser-Park ergibt, offenbar nunmehr in Zetel bereinigt werden soll. Er erinnert daran, dass die Errichtung der Anlagen in Driefel aufgrund der Anträge der dort ansässigen Landwirte nach kontroversen Diskussionen genehmigt werden sollten.

Dr. Habben beschreibt anschließend den derzeitigen Sachstand. Nachdem ursprünglich kleinere Anlagen ohne notwendige Blinklichtbefeuerung vorgesehen waren, sind aufgrund der technischen Fortschritte jetzt höhere Anlagen im Gespräch. Die Potenzialstudie der Gemeinde Bockhorn weist im Bereich Hiddels Flächen zur Errichtung eines Windparkes aus. Im Einvernehmen der Gemeinden Zetel und Bockhorn soll sich der Windpark jedoch regional nicht weiter an die Ortschaft Driefel heranbewegen. Nachdem er selbst die Errichtung von 800 kW-Anlagen bereits für wirtschaftlich hält, sind jetzt aufgrund der Anlagen in Wilhelmshaven 2 bis 3 MW vorzusehen. Dieses würde bedeuten, dass für den Fall, dass eine Zulässigkeit von höheren Anlagen im Erweiterungsbereich des Windparkes nicht zulässig wäre, alle 5 bislang angesprochenen Standorte der Windenergieanlagen als adäquater Ausgleich zur Errichtung der Anlagen in Wilhelmshaven herangezogen werden müssten, um die gleiche Leistung zu erhalten. Die Errichtung von 4 Anlagen zu einer Höhe von 140 m und einer Leistung von 3 MW wäre technisch möglich. Er weist aber darauf hin, dass der Investor möglicherweise nicht im Zuge 1:1 tauschen wird, weil die Errichtung der neuen Windanlagen derzeit noch nicht möglich ist. Der Investor verliert dadurch Zeit und erhält eine geringere Einspeisungsvergütung. Insgesamt würden jedoch, auch nach der Bereitstellung der Flächen für den Investor in Wilhelmshaven, noch ausreichend Standorte übrig bleiben, um die Wünsche der Driefeler Landwirte befriedigen zu können. Beigeordneter Meyer warnt davor, die bislang festgesetzte Höhe zu überschreiten, weil sich die Befeuerung der Anlage negativ auswirken wird. Er weist darauf hin, dass die Befeuerung hier zum Schutze des Landschaftsbildes ausdrücklich nicht gewollt ist. Verwaltungsangestellte Péron erwidert, dass der Landschaftsschutz, wie von der Gemeinde Zetel deutlich gemacht, sehr ernst genommen wird. Das bisherige Konzept soll daher grundsätzlich erhalten bleiben. Auswirkungen sind nur in der Höhe, jedoch nicht in der regionalen Auswirkung des Windparkes zu erwarten, zumal auch die untere Naturschutzbehörde eine Vergrößerung des Parkes nicht zulassen würde. Ratsmitglied Juilfs hält die Erhöhung der Anlagen für unproblematisch, wenn es dadurch möglich wird, leistungsfähigere Anlagen mit einem wirtschaftlich interessanteren Ergebnis errichten zu können. Er erkundigt sich, an welche Trafostation die Anlagen angebunden werden sollen. Dazu teilt Dr. Habben mit, das bis vor 2 Monaten noch die Einspeisung in der Nähe der Firma Friesland-Porzellan vorgesehen war. Mit der zu erwartenden höheren Leistung wird die Energie jedoch in den Bereich Varel abzuführen sein. Mit der Ertüchtigung der anderen Anlagen ist, wie er auf Anfrage des Ratsvorsitzenden Pauluschke vorrechnet, nach einem Abschreibungszeitraum von insgesamt ca. 16 Jahren zu rechnen.

Beigeordneter Müller zeigt sich von der heutigen Diskussion überrascht. Nach Auffassung der CDU würden die Anlagen dort bereits errichtet worden sein, zumal die Argumente, welche heute ins Feld geführt wurden, bereits seinerzeit von CDU geltend gemacht wurden.

Ratsvorsitzender Pauluschke weist darauf hin, dass bislang die Errichtung der Anlagen bis zu einer Höhe von 100 m zugelassen werden sollte. Die Erhöhung der Anlagen stellt eine veränderte Situation dar, die im Rahmen der Entwicklung des interkommunalen Windparkes abzuwägen ist. Die Entwicklung des interkommunalen Windparkes beinhaltet aber auch die Errichtung zusätzlicher Anlagen. Verwaltungsangestellte Péron erinnert daran, dass eine Vereinbarung zwischen den Gemeinden Bockhorn und Zetel über die Errichtung eines interkommunalen Windparkes vorliegt. Diese Vereinbarung stellt den Willenbildungsprozess der Gemeinde dar, geht jedoch nicht auf die regionale Entwicklung und möglicherweise Erweiterung des Windparkes ein.

Ratsvorsitzender Pauluschke weist darauf hin, dass sich einige Anlieger gegen die Errichtung von Windenergieanlagen gewendet haben, die einer Blinkfeuerung bedürfen. Verwaltungsangestellte Péron macht auf Anfrage des Ratsmitgliedes Schimmelpenning deutlich, dass nur im Bereich Hiddels ein planerisch vertretbarer Ansatzpunkt vorhanden ist, um adäquate Flächen als Ersatz für die baugenehmigten Anlagen in Wilhelmshaven zur Verfügung stellen zu können.

Beigeordneter Kammer weist darauf hin, dass ursprünglich 2 Windenergieanlagen gemäß des Willens des Rates der Gemeinde Zetel in Hiddels auf Zeteler Gebiet errichtet werden sollten. Dieses wurde auch vom Landkreis Friesland mitgetragen. Er weiß, dass in der Gemeinde Dornum ein Flächennutzungsplan wegen fehlender Absicherung für unzulässig erklärt wurde und damit die Konzentration der Windenergieanlagen an wenigen Plätzen hinfällig wurde. Er weist darauf hin, dass die Planung als Gefälligkeit für einen Investor gesehen werden könnte, so dass möglicherweise auch an anderen Standorten Baugenehmigungen einklagbar wären. Diese Frage ist, wie Verwaltungsangestellte Péron bestätigt, grundsätzlich richtig, jedoch unabhängig von der zu erwartenden Höhe der Windenergieanlagen zu sehen. Die Errichtung und Ausweisung von Windenergieflächen muss rechtssicher über eine Änderung des Flächennutzungsplans erfolgen, die detailliert zu erarbeiten ist. Die Genehmigung von Einzelanlagen stellt im Vergleich zur Änderung des Flächennutzungsplanes ein weit aus größeres Risiko dar und würde eher dazu führen, auch an anderen Stellen Windenergieanlagen zulassen zu müssen.

1. Gemeinderat Hoinke weist darauf hin, dass zunächst Gespräche mit der Gemeinde Bockhorn geführt werden sollten. Sofern die Gemeinde Bockhorn die Errichtung von Windenergieanlagen zu einer Höhe von 140 m zulässt, sollte die Möglichkeit auch für den Bereich der Gemeinde Zetel geprüft werden, weil nach seiner Auffassung das Landschaftsbild dann nicht weiter gestört werden würde. Es gilt abzuwägen, mit welcher Bedeutung die Ausweisung von Gewerbeindustrieflächen im Bereich des Jade-Weser-Parkes zu gewichten ist, welche jetzt durch die Baugenehmigungen zur Errichtung von Windenergieanlagen im Bereich der Stadt Wilhelmshaven eingeschränkt werden. Sofern die Gewichtung hoch anzusetzen ist, wäre über die Ausweisung adäquater Standorte im Bereich Hiddels nachzudenken. Ratsvorsitzender Pauluschke weist darauf hin, dass bei der Genehmigung höherer Anlagen als der bisher im Gespräch gewesenen 100 m-Anlagen der vorliegende Beschluss des Rates der Gemeinde Zetel hinfällig ist. Nunmehr ist darüber zu beraten, ob sich die Gemeinde Zetel der Errichtung höherer Anlagen anschließen würde, wenn sie denn von der Gemeinde Bockhorn auf deren Gebiet ermöglicht werden würde. Verwaltungsangestellte Péron macht nochmals deutlich, dass hierzu die Änderung des Flächennutzungsplanes Grundvoraussetzung sein muss. Die bisher gefassten Beschlüsse sind hinsichtlich der Neuerrichtung der Anlagen, wie auch 1. Gemeinderat Hoinke zusammenfasst, gegenstandslos geworden, zumal der Landkreis Friesland die zu errichtenden Anlagen nicht als Einzelanlagen genehmigen wird. Die Änderung des Flächennutzungsplanes wäre damit unumgänglich.

 

Die Verwaltung wird sodann beauftragt, Gespräche mit der Gemeinde Bockhorn über die Entwicklung des interkommunalen Windparkes zu führen. Die Errichtung höherer als bisher im Gespräch gewesenen Anlagen ist grundsätzlich nicht abzulehnen, wenn sie denn auf dem Gebiet der Gemeinde Bockhorn genehmigungsfähig wären. Eine regionale Ausbreitung des Windparkes bleibt ausgeschlossen.

 

Diesem Beschlussvorschlag schließt sich der Umwelt- und Planungsausschuss einmütig an.