Beschluss:

 

Der Umwelt- und Planungsausschuss fasst einstimmig ohne Aussprache nachfolgenden Beschlussvorschlag:

 

„Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Zetel wägt die während des frühzeitigen Verfahrens nach §§ 3 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch eingegangenen Anregungen und Bedenken wie in der Anlage zu dieser Drucksache dargestellt ab.

 

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Zetel beschließt die Offenlegung von Planunterlagen und Begründung zum Bebauungsplan 89 „An ´n Swarten Pohl“ nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB.“