Beschluss:

 

Der Rat der Gemeinde Zetel fasst sodann einstimmig nachfolgenden Beschluss:

 

„Der Rat der Gemeinde Zetel stellt fest, dass während der Offenlegung nach § 3

Abs. 2 Baugesetzbuch keine Anregungen oder Bedenken von Bürgern eingegangen sind. Die während der Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch eingegangenen Anregungen und Bedenken werden wie in der Begründung zu dieser Drucksache dargestellt abgewogen.

 

Der Rat der Gemeinde Zetel beschließt die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 „Urwaldeingang Zetel / Klinik“, bestehend aus Satzung und Begründung, als Satzung.“

 


Protokoll:

 

Bürgermeister Lauxtermann zeigt sich erfreut, dass es mit der Unterbringung der Kinderhilfe Wilhelmshaven im Gebäude der ehemaligen Gisuntklinik möglich gewesen ist, eine sofortige Nachnutzung zu erhalten. Ein Leerstand konnte vermieden werden. Er verweist darauf, dass mit der Änderung der Bauleitplanung lediglich der Nutzungskatalog erweitert wurde.