Beschluss:

 

Der Rat der Gemeinde Zetel fasst einstimmig ohne Aussprache nachfolgenden Beschluss:

 

„Der Rat der Gemeinde Zetel stellt fest, dass im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Pläne vom 17.01. bis 18. 02.2011 keine Anregungen oder Bedenken von Bürgern vorgebracht wurden. Nach der Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch vorgebrachten Anregungen und Bedenken der Behörden werden wie in der Begründung dieser Drucksache dargestellt abgewogen.

 

Der Rat der Gemeinde Zetel beschließt den Bebauungsplan Nr. 97, bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht, als Satzung.“