Sitzung: 18.04.2011 Bau- und Wegeausschuss
Protokoll:
Ausschussvorsitzender
Lange begrüßt Herrn Hinrichs und erteilt ihm das Wort. Herr Hinrichs erläutert
anhand einer PowerPoint- Präsentation die Änderungen im Radverkehr. Der
Landkreis Friesland und die Verkehrsbehörden der Städte Varel und Schortens
müssen sich mit den Änderungen im Radverkehr beschäftigen, weil Bürgerbegehren
bestehen, die eine Aufhebung der Benutzungspflicht für Radwege fordern. Die
rechtlichen Vorgaben durch die StVO mit der Fahrradnovelle 1997 und der
Neuverfassung 2009 mit dem Ziel der Reduzierung der benutzungspflichtigen
Radverkehrsanlagen ist zukünftig anzuwenden. Die Anordnung einer
Radwegebenutzungspflicht ist in jedem Einzelfall zu prüfen. Die Anordnung darf
nur erfolgen, wenn ausreichende Flächen für Fußgänger zur Verfügung stehen.
Durch die Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht soll aber keine
Fahrbahnbenutzungspflicht für Radfahrer entstehen. Durch die Nutzung der so
genannten sonstigen Radwege, die als solche (baulich) erkennbar sind und
gegebenenfalls durch Piktogramme verdeutlicht werden oder durch Ausweisung als
Gehweg mit dem Zusatzschild „Radfahrer frei“ ergibt sich ein
Radwegbenutzungsrecht für Radfahrer die nicht auf der Straße fahren möchten.
Beim Neubau von Radwegen ist die ERA 2010 zu beachten, das Regelmaß eines
Einrichtungsradweges beträgt 2,0 m und der dazugehörige Gehweg gleichfalls 2,0
m. Auf Nachfrage von Herrn Weidhüner bestätigt Herr Hinrichs, dass weiterhin
Kinder bis 8 Jahre auf dem Fußweg fahren müssen. Herr Lauxtermann fragt an, ob
beim Umbau der B 437 beidseitig getrennte Rad- und Fußwege entstehen werden? An
der B 437 werden kombinierte Rad- und Gehwege ausgewiesen, diese müssen eine
Mindestbreite von 2, 50 m haben. Herr Hinrichs hat mehrere Bilder von Radwegen
in der Gemeinde Zetel gemacht und erläutert die geplante Vorgehensweise. An der
Neuenburger Straße in Höhe des ZOB gibt es bereits heute Fußwege mit dem
Zusatzschild „Radfahrer frei“. Entlang der Jakob- Borchers Straße würde er die
Beschilderung aufheben und auf dem jetzt vorhandenen Radweg Piktogramme
aufspritzen. An der Neuenburger Straße Richtung Neuenburg wurden auf dem
Mehrzweckstreifen bereits Radfahrstreifen angeordnet. An der Bohlenberger
Straße und an der Bahnhofstraße würde er das Schild „Fußgänger“ mit dem
Zusatzschild „Radfahrer frei“ aufstellen, weil hier die Gehweganlagen zu gering
bemessen sind. Die vorhandenen kombinierten Rad- und Fußwege entlang der
Oldenburger Straße und der Horster Straße würden das Schild „Radfahrer frei“
erhalten. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Anlage. Ratsmitglied
Grützner zweifelt die Untersuchungen an, dass die Verkehrssicherheit für
Radfahrer auf der Fahrbahn besser gegeben ist. Herr Hinrichs hat auch Zweifel,
aber der Gesetzgeber und eine von ihm bekannt gegebene Entscheidung des
Bundesverwaltungsgerichts sehen es so.
Auf Nachfrage stellt Herr Hinrichs auch nochmals klar, dass auf Grundlage der
StVO und der bereits ergangenen Gerichtsurteile geändert werden muss.
Bürgermeister Lauxtermann spricht sich dafür aus, alle Radwege im
Gemeindegebiet gleich zu beschildern, und zwar mit dem blauen Schild Fußgänger
und dem Zusatzschild „Radfahrer frei“. Herr Hinrichs macht nochmals deutlich,
dass der Gemeinde Zetel keine Kosten entstehen, weil für die Beschilderung der
Baulastträger zuständig ist.