Protokoll:

 

Ausschussvorsitzender Lange begrüßt Herrn Hinrichs und erteilt ihm das Wort. Herr Hinrichs erläutert anhand einer PowerPoint- Präsentation die Änderungen im Radverkehr. Der Landkreis Friesland und die Verkehrsbehörden der Städte Varel und Schortens müssen sich mit den Änderungen im Radverkehr beschäftigen, weil Bürgerbegehren bestehen, die eine Aufhebung der Benutzungspflicht für Radwege fordern. Die rechtlichen Vorgaben durch die StVO mit der Fahrradnovelle 1997 und der Neuverfassung 2009 mit dem Ziel der Reduzierung der benutzungspflichtigen Radverkehrsanlagen ist zukünftig anzuwenden. Die Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht ist in jedem Einzelfall zu prüfen. Die Anordnung darf nur erfolgen, wenn ausreichende Flächen für Fußgänger zur Verfügung stehen. Durch die Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht soll aber keine Fahrbahnbenutzungspflicht für Radfahrer entstehen. Durch die Nutzung der so genannten sonstigen Radwege, die als solche (baulich) erkennbar sind und gegebenenfalls durch Piktogramme verdeutlicht werden oder durch Ausweisung als Gehweg mit dem Zusatzschild „Radfahrer frei“ ergibt sich ein Radwegbenutzungsrecht für Radfahrer die nicht auf der Straße fahren möchten. Beim Neubau von Radwegen ist die ERA 2010 zu beachten, das Regelmaß eines Einrichtungsradweges beträgt 2,0 m und der dazugehörige Gehweg gleichfalls 2,0 m. Auf Nachfrage von Herrn Weidhüner bestätigt Herr Hinrichs, dass weiterhin Kinder bis 8 Jahre auf dem Fußweg fahren müssen. Herr Lauxtermann fragt an, ob beim Umbau der B 437 beidseitig getrennte Rad- und Fußwege entstehen werden? An der B 437 werden kombinierte Rad- und Gehwege ausgewiesen, diese müssen eine Mindestbreite von 2, 50 m haben. Herr Hinrichs hat mehrere Bilder von Radwegen in der Gemeinde Zetel gemacht und erläutert die geplante Vorgehensweise. An der Neuenburger Straße in Höhe des ZOB gibt es bereits heute Fußwege mit dem Zusatzschild „Radfahrer frei“. Entlang der Jakob- Borchers Straße würde er die Beschilderung aufheben und auf dem jetzt vorhandenen Radweg Piktogramme aufspritzen. An der Neuenburger Straße Richtung Neuenburg wurden auf dem Mehrzweckstreifen bereits Radfahrstreifen angeordnet. An der Bohlenberger Straße und an der Bahnhofstraße würde er das Schild „Fußgänger“ mit dem Zusatzschild „Radfahrer frei“ aufstellen, weil hier die Gehweganlagen zu gering bemessen sind. Die vorhandenen kombinierten Rad- und Fußwege entlang der Oldenburger Straße und der Horster Straße würden das Schild „Radfahrer frei“ erhalten. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Anlage. Ratsmitglied Grützner zweifelt die Untersuchungen an, dass die Verkehrssicherheit für Radfahrer auf der Fahrbahn besser gegeben ist. Herr Hinrichs hat auch Zweifel, aber der Gesetzgeber und eine von ihm bekannt gegebene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts sehen  es so. Auf Nachfrage stellt Herr Hinrichs auch nochmals klar, dass auf Grundlage der StVO und der bereits ergangenen Gerichtsurteile geändert werden muss. Bürgermeister Lauxtermann spricht sich dafür aus, alle Radwege im Gemeindegebiet gleich zu beschildern, und zwar mit dem blauen Schild Fußgänger und dem Zusatzschild „Radfahrer frei“. Herr Hinrichs macht nochmals deutlich, dass der Gemeinde Zetel keine Kosten entstehen, weil für die Beschilderung der Baulastträger zuständig ist.