Protokoll:

 

Es liegen keine Anfragen und Mitteilungen vor.

 

 

Aus den Reihen der Zuhörer wird gerügt, dass die Gemeinde Zetel ihrer Pflicht zur Erhaltung von Wallhecken in Wohnbaugebieten nicht in ausreichendem Umfang nachkommt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Wallhecken dem Naturschutz unterliegen.  Besonders in Wohnbaugebieten schneiden aber die Anlieger die Wallhecken nach ihrer Auffassung zurück und pflegen diese nicht immer im Sinne des Naturschutzes. Es sollten daher regelmäßige Kontrollen vor Ort durchgeführt werden und die Pflegemaßnahmen sollten fachlich so durchgeführt werden, dass die Bedeutung der Wallhecken nicht beeinträchtigt wird.

Dazu kann Bürgermeister Lauxtermann nur mitteilen, dass die Gemeinde personell nicht in der Lage ist, alle in ihrem Bereich liegenden Wallhecken regelmäßig zu prüfen. Sie ist in dem Falle auf Zurufe der Anlieger angewiesen. Er weiß aber auch, dass die Pflege zahlreicher Wallhecken im Zuge der Grundstückskaufverträge an die Anlieger übertragen worden ist.