Protokoll:

 

Ausschussvorsitzender Pauluschke resümiert, dass der seitens der Verwaltung eingebrachte Vorschlag deutlich macht, dass es nicht bei der alleinigen Erstellung des Baumkatasters belassen werden, sondern dieses Kataster im Sinne der Erhaltung der ortsbildprägenden Bäume umgesetzt werden soll. Es wird zudem deutlich, dass eine Baumschutzsatzung nicht gewollt ist.

Bürgermeister Lauxtermann führt aus, dass zur Umsetzung und zur Pflege des jetzt vorhandenen Baumkatasters ehrenamtliche Kräfte eingebunden werden sollen, um diese dann mit der Prüfung der Erhaltungszustände der Bäume und Beratung der Eigentümer in das Verfahren einzubinden. Die Betreuung des Baumkatasters allein durch die Verwaltung der Gemeinde Zetel ist nicht leistbar.

Die Unterrichtung aller Eigentümer der aufgeführten Bäume wird kurzfristig umzusetzen sein, während die Einbindung ehrenamtlicher Kräfte in dieses Verfahren eher eine mittelfristige Perspektive darstellt, macht Ausschussvorsitzender Pauluschke deutlich. Beigeordneter Müller würde sich wünschen, die vorliegende Dokumentation um die  Maßnahmen, die künftig für die einzelnen Bäume vorgeschlagen bzw. eingeleitet werden, zu erweitern und das Kataster damit zu pflegen. Zudem wäre ein regelmäßiger Vergleich in einem Abstand von ca. 3 bis 5 Jahren notwendig, um feststellen zu können, welche Bäume ortsbildprägender Art neu hinzugetreten, welche Bäume abgängig sind und welche Maßnahmen getroffen wurden, um den Bestand zu erhalten. Eine finanzielle Unterstützung zum Erhalt der Bäume sollte nicht generell ausgeschlossen, sondern auf Sonderfälle beschränkt bleiben. Bürgermeister Lauxtermann antwortet, dass die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung im Rahmen von Förderungsanträgen, gegeben ist. So wäre der Fachausschuss auch in jedem Einzelfall eingebunden. Er schlägt aber vor, die Aussage des Vermerkes dahingehend zu entschärfen, dass die finanzielle Unterstützung nur grundsätzlich ausgeschlossen ist. Im Übrigen verweist er darauf, dass eine umfassende Dokumentation vorliegt. Ca. 1/3 der erfassten Bäume sind im Privateigentum. Nur diese Eigentümer gilt es anzuschreiben. Unter der Einbindung von ehrenamtlich Tätigen können alle angeregten und durchgeführten Maßnahmen zum Erhalt des Baumbestandes dokumentiert werden. Auch er hält eine grundlegende Neuaufnahme bzw. Überprüfung des Katasters in einem regelmäßigen Abstand für notwendig. Mindestens müsste in diesen Abständen eine erneute Beratung über das Baumkataster im Fachausschuss erfolgen.

 

Der Umwelt- und Planungsausschuss schließt sich sodann dem Vorschlag der Verwaltung zum weiteren Umgang mit dem Baumkataster mit der Änderung an, dass eine finanzielle Unterstützung nicht absolut ausgeschlossen ist, sondern dahingehend zu interpretieren ist, dass diese in der Regel nicht geleistet werden kann.