Protokoll:

Bürgermeister Lauxtermann verpflichtet die anwesenden Ratsmitglieder gemäß § 60 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG). Die Verpflichtung wird mit Handschlag besiegelt. Auf Anfrage des Ratsvorsitzenden Pauluschke, ob eine Verpflichtungserklärung von den Ratsmitgliedern zu unterschreiben ist, antwortet Bürgermeister Lauxtermann, dass dieses nicht notwendig ist. Die Verpflichtung wird im Protokoll festgehalten.