Der Rat der Gemeinde Zetel wägt die während der Offenlegung nach § 13 a in Verbindung mit den §§ 13 und 3 Abs. 2 Baugesetzbuch eingegangene Anregung eines Bürgers sowie die während der Beteiligung der Behörden nach § 13 a in Verbindung mit den §§ 13 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch eingegangenen Anregungen und Bedenken wie in der Anlage zu dieser Drucksache dargestellt ab.

 

Der Rat der Gemeinde Zetel beschließt den Bebauungsplan Nr. 88 „Alter Bahnhof“, bestehend aus Planzeichnung und Begründung, als Satzung.“


Protokoll:

 

Nach Erläuterung der Beschlussvorlage durch den Bürgermeister, fasst der Ausschuss einstimmig folgenden Beschlussvorschlag: