Beschluss:

 

Der Ausschuss fasst daraufhin einstimmig nachfolgenden Beschlussvorschlag:

 

„Der Rat der Gemeinde Zetel stellt fest, dass während der Offenlegung nach § 3 Abs. 2 in Verbindung mit §§ 13 und 13 a Baugesetzbuch keine Anregungen oder Bedenken von Bürgern eingegangen sind.

 

Die von den beteiligten Behörden nach § 4 Abs. 2 In Verbindung mit §§ 13 und 13 a Baugesetzbuch vorgebrachten Anregungen und Bedenken werden wie in der Anlage zur dieser Beschlussvorlage dargestellt abgewogen.

 

Der Rat der Gemeinde Zetel beschließt den Bebauungsplan Nr. 92 „Gärtnerei Meenen“ mit Planzeichnung und Begründung als Satzung.“


Protokoll:

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt erläutert Dipl.-Ing. Weinert die vorgesehene Planung. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gab es Bedenken, wonach der Bestand der in der Nähe befindlichen Lackiererei durch das neue Wohngebiet gefährdet sei. Ausgeführt wurde, dass sich diese Lackiererei in einem Mischgebiet befinde. Tatsächlich liegt die Lackiererei jedoch in einem Wohngebiet. Mit dem angrenzenden Wohngebiet wird der Bereich „Wohnen“ hier lediglich weiter fortgesetzt. In sofern stellt das neue Wohngebiet keine zusätzliche Gefährdung für den Bestand der Lackiererei dar. Des Weiteren teilt Herr Weinert mit, dass die Zuwegung zu den Grundstücken privat bleibt. Auf Anfrage teilt er mit, dass eine Parzellierung der Grundstücke im Rahmen des Bauplanungsverfahrens nicht vorgesehen ist. Er weist darauf hin, dass der Bebauungsplan keine Bauvorschriften festsetzt. In diesem Zusammenhang erinnert Bürgermeister Lauxtermann an die Schwierigkeiten, die durch die Festsetzungen in anderen Baugebieten hervorgerufen wurden.