Beschluss:

 

Der Ausschuss fasst daraufhin einstimmig nachfolgenden Beschlussvorschlag:

 

„Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Zetel beschließt die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51 „Bereich zwischen der Neuenburger Straße, Bohlenberger Straße, Kronshausen und Markthamm“ für den Bereich an der Bohlenberger Straße zur Ausweisung einer Mischgebietsfläche.

 

Voraussetzung für die Umsetzung dieses Bebauungsplanes ist die Zusage der Kostenübernahme seitens des Antragstellers.

 

Mit der Urbanisations-Dienstleistungs-Gesellschaft ist ein städtebaulicher Vertrag hinsichtlich der Planung und der Kostenübernahme entsprechend der Anlage zu dieser Drucksache zu schließen.

 

Zugleich wird beschlossen, das Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (beschleunigtes Verfahren) einzuleiten und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB, jeweils in Verbindung mit § 13 Baugesetzbuch, durchzuführen“


Protokoll:

 

Bürgermeister Lauxtermann weist darauf hin, dass die UDG in diesem Bereich Vermarktungsprobleme hat und daher beantragt hier ein Mischgebiet auszuweisen, um die Nutzungsmöglichkeiten zu erweitern. Bürgermeister Lauxtermann erläutert, dass der Nutzungskatalog Nutzungen aufweist, die durchaus verträglich sind. Unzulässig sind jedoch Einzelhandelsbetriebe, Tankstellen, Gartenbaubetriebe und Vergnügungsstätten. Diesbezüglich fragt Beigeordneter Kammer an, warum in diesem Bereich Einzelhandelsbetriebe ausgeschlossen werden sollten. Es gäbe durchaus Betriebe, die dort gut angesiedelt wären. Diesbezüglich schlägt Bürgermeister Lauxtermann vor, dass dieses Thema mit der UDG abgestimmt und nachfolgend in den Gremien erläutert wird.