Protokoll:

 

Gemeindeamtsinspektor Kant erläutert anhand einer Planzeichnung die Bauleitplanung. Er erinnert an die Intension, die dieser Bauleitplanung zugrunde liegt und macht dann deutlich, dass die Bedenken des Forstes hinsichtlich der Abstandsvorschriften zu einer Änderung der Planung führen. Der Forderung der Forstverwaltung nach einem Abstand von 150 Meter zum Waldrand kann jedoch nicht gefolgt werden. Wohl aber ist der Abstand baulicher Anlagen zum Waldsaum von 35 Metern, entsprechend der Fallhöhe eines Baumes, bereits aus der Verkehrssicherungspflicht nachvollziehbar. Dabei handele es sich auch um eine Größe, die in Kommentierungen zur Bauleitplanung genannt wird. Es soll nun der Bereich, der sich zwischen der Hauptbebauung am Habichtweg und dem angrenzenden Waldsaum befindet dahingehend eingeschränkt werden, dass die Errichtung von Nebenanlagen nur mit einem Abstand von wenigstens 35 Metern zum Waldrand möglich ist.

Die Änderung dieser Planung erfordert eine zweite öffentliche Auslegung der Pläne sowie die erneute Beteiligung der Behörden, die von der Änderung der Planung berührt sein könnten.

 

Auf Anfrage des Ausschussvorsitzenden Pauluschke macht er deutlich, dass auch mit der Reduzierung der Fläche für Nebenanlagen noch ca. 35 bis 60 Meter, abhängig vom Zuschnitt der Grundstücke, für die Errichtung von Nebenanlagen verbleiben.

 

Der Umwelt- und Planungsausschuss fasst sodann einstimmig nachfolgenden Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Zetel stellt fest, dass im Zuge der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen keine Anregungen oder Bedenken von Bürgern geäußert wurden. Die von den Behörden eingebrachten Anregungen und Bedenken werden wie in der Anlage zu dieser Drucksache dargestellt abgewogen.

 

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Zetel beschließt die Unterlagen zur

3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „ Klein-Schweinebrück“, allein bestehend aus textlichen Vorschriften und Erläuterungen, erneut offen zu legen und die betroffenen Behörden nochmals zu beteiligen.