Protokoll:

 

Gemeindeamtsinspektor Kant stellt den Planbereich vor. Die Ausweisung soll erfolgen, um Jugendlichen in Neuenburg die Möglichkeiten einer sportlichen Freizeitnutzung zu bieten. Gerade für die Gruppe der Jugendlichen sind in Neuenburg nur wenige Freizeitmöglichkeiten vorhanden. Er teilt sodann mit, dass während der frühzeitigen Beteiligung weder von Bürgerinnen und Bürgern noch von Behörden Anregungen oder Bedenken eingegangen sind. Die Bauleitplanung kann daher unverändert fortgesetzt werden.

 

Auf Anfrage des Beigeordneten Müller bestätigt er, dass die Zuwegung zu dem Bolzplatz ausschließlich über das Schul- /Sportplatzgelände erfolgen soll.

Die Lage des Bolzplatzes begründet Bürgermeister Lauxtermann auf Anfrage des Ratsmitgliedes Eilers damit, dass diese von der Ziegeleistraße aus einsehbar sein soll.

 

Der Umwelt- und Planungsausschuss fasst sodann einstimmig nachfolgenden Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Zetel stellt fest, dass weder während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit noch nach der Unterrichtung der Behörden Anregungen oder Bedenken von Bürgerinnen oder Bürgern eingegangen sind.

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, dass Bauleitverfahren fortzuführen und die Pläne mit Begründung und Umweltbericht öffentlich nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch auszulegen sowie die Behörden förmlich nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch zu beteiligen.