Protokoll:

 

Gemeindeamtsinspektor Kant verweist auf die Planzeichnung und erläutert, dass mit der Bauleitplanung die Darstellung des Gebietes im Planbereich als „Mischgebiet“ den tatsächlichen Verhältnissen entspricht. Die Ausweisung als „Kerngebiet“ wie sie derzeit erfolgt, ist für eine Gemeinde dieser Größenordnung eher untypisch. Mit der Ausweisung als „Mischgebiet“ sollen Vergnügungsstätten ausgeschlossen werden. Damit ist die Erweiterung der in dem Bereich vorhandenen Spielothek nicht möglich. Vorhandene Einrichtungen, insbesondere auch die Traditionsgaststätte Wilkenjohanns, sind im Bestand geschützt und können ihren Betrieb fortsetzen.

 

Der Umwelt- und Planungsausschuss fast einstimmig ohne Aussprache nachfolgenden Beschluss:

 

Der Rat der Gemeinde Zetel stellt fest, dass während der Offenlegung keine Anregungen oder Bedenken seitens der Bürger eingegangen sind.

 

Der Rat der Gemeinde Zetel wägt die Anregungen und Bedenken der beteiligten Behörden wie in der Anlage zu dieser Drucksache dargestellt ab.

 

Der Rat der Gemeinde Zetel beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Hauptstraße/Bohlenberger Straße“ nach § 10 Baugesetzbuch als Satzung.