Sitzung: 23.08.2007 Umwelt- und Planungsausschuss
Beschluss:
Der Ausschuss fasst daraufhin, einstimmig nachfolgenden Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Gemeinde Zetel stellt fest, dass während der Offenlegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch keine Anregungen oder Bedenken von Bürgern eingegangen sind.
Die während der Beteiligung der Behörden nach 4 Abs. 2 Baugesetzbuch eingegangenen Anregungen und Bedenken werden wie in der Anlage zu dieser Drucksache dargestellt abgewogen.
Der Rat der Gemeinde Zetel beschließt den Bebauungsplan Nr. 89 „An ´n Swarten Pohl“, bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht, als Satzung.“
Protokoll:
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens wies der Landkreis Friesland darauf hin, dass in den Plan Baugrenzen einzuzeichnen sind. Dieser Maßgabe wurde nachgekommen, ansonsten gab es keine nennenswerten Hinweise.