Beschluss:

 

Der Ausschuss fasst daraufhin, einstimmig nachfolgenden Beschlussvorschlag:

 

„Der Rat der Gemeinde Zetel stellt fest,  dass während der Offenlegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch keine Anregungen oder Bedenken von Bürgern eingegangen sind.

Die während der Beteiligung der Behörden nach 4 Abs. 2 Baugesetzbuch eingegangenen Anregungen und Bedenken werden wie in der Anlage zu dieser Drucksache dargestellt abgewogen.

 

Der Rat der Gemeinde Zetel beschließt den Bebauungsplan Nr. 89 „An ´n Swarten Pohl“, bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht, als Satzung.“


Protokoll:

 

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens wies der Landkreis Friesland darauf hin, dass in den Plan Baugrenzen einzuzeichnen sind. Dieser Maßgabe wurde nachgekommen, ansonsten gab es keine nennenswerten Hinweise.