Protokoll:

 

Der Ausschuss hat sich vor der Sitzung vor Ort ein Bild von der möglichen Befestigung des Grünstreifens gemacht. Bürgermeister Lauxtermann macht darauf aufmerksam, dass im Bebauungsplan Nr. 51 die Grünfläche (Viehmarktfläche) als Ausgleichsfläche festgesetzt ist und nur zwei Mal jährlich gemäht werden darf. In Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde wurde die Nutzung als Viehmarktgelände beim Zeteler Markt gestattet. Die Befestigung des Grünstreifens entlang der Bäke wäre nur für den Zeteler Markt nutzbar. Eine Nutzung als Parkfläche hinter dem Gehweg ist problematisch und verkehrsgefährdend für den Fußgänger. Zu dem stehen ausreichend befestigte Parkmöglichkeiten bei Großveranstaltungen auf dem Markthamm bereit.

 

Die Ausschussmitglieder sprechen sich mehrheitlich gegen eine Befestigung des Grünstreifens aus, so dass Herr Rusch seinen Antrag zurückzieht.