Beschluss:

 

Der Ausschuss fasst einstimmig nachfolgenden Beschlussvorschlag:

 

„Der Rat der Gemeinde Zetel stellt fest, dass während der Offenlegung nach § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 13 Baugesetzbuch keine Anregungen oder Bedenken von Bürgern eingegangen sind.

 

Die während der Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 in Verbindung mit § 13 Baugesetzbuch eingegangenen Anregungen und Bedenken werden wie in der Anlage zu dieser Drucksache dargestellt abgewogen.

 

Der Rat der Gemeinde Zetel beschließt die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 59 mit Planzeichnung und Begründung als Satzung.“