Protokoll:

 

Gemeindekämmerer Oetken und Gemeindeoberinspektor Röben erläutern anhand einer Powerpointpräsentation einzelne Änderungen im Haushaltsplan 2012 sowie die gebildeten Budgets. Es wird deutlich, dass Investitionen im Finanzhaushalt durch die Abschreibungen auch Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt haben. Sodann stellt Gemeindekämmerer Oetken das neue Ergebnis dar. Der Ergebnishaushalt weist im ordentlichen Teil einen Überschuss von 297.505 € aus. Der außerordentliche Bereich weist einen Überschuss von 5.200 € aus. Insgesamt ergibt sich im Ergebnishaushalt somit ein planerischer Überschuss von 302.705 €. Weiterhin verdeutlicht Gemeindekämmerer Oetken, dass der Finanzhaushalt im Bereich der Verwaltungstätigkeit ein Plus von 811.750 € ausweist. Zählt man den Bereich der Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit dazu, dann weist der Finanzhaushalt allerdings einen Fehlbetrag von 1.710.250 € aus. Darin sind nicht die Haushaltsreste berücksichtigt. In diesem Zusammenhang verweist Gemeindekämmerer Oetken ausdrücklich auf die Haushaltsberatungen der Parteien. Dort wurde bereits vorgetragen, dass die Gemeinde über ausreichende liquide Mittel verfüge, diese aber lediglich in der Bilanz dargestellt werden.

Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Pauluschke erklärt Gemeindekämmerer Oetken, dass in der Gesamtübersicht zum Finanzhaushalt noch nicht alle Daten vorhanden sind. Dieses begründet er durch das Fehlen der Eröffnungsbilanz. Sobald die Eröffnungsbilanz vorliegt wird in der Übersicht auch ein Finanzmittelbestand ausgewiesen. Auf Anfrage von Ausschussmitglied Weidhüner erklärt Bürgermeister Lauxtermann, dass die Höhe der Kosten für den Umbau der Ganztagsschule so in den Haushalt aufgenommen wird. Das Ausschreibungsverfahren wir derzeit vorbereitet. Bürgermeister Lauxtermann erklärt weiter, dass es Überraschungen bei der Ausschreibung immer geben könnte und dieses notfalls über eine überplanmäßige Auszahlung abgewickelt werden müsste. Auch Ausschussmitglied Pauluschke hält eine Erhöhung des Ansatzes vorab für nicht notwendig, da sich das Architektenbüro ansonsten bei der Planung an den höheren Ansatz orientieren würde.

 

Der Ausschuss beschließt einstimmig die Weitergabe der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan an den Verwaltungsausschuss und Rat.

 

Die Präsentation liegt der Niederschrift bei.