Protokoll:

 

Bürgermeister Lauxtermann trägt die Gründe für die Neufassung dieser Satzung vor und weist auf die Änderung im Kommunalverfassungsgesetz hin. Unter Berücksichtigung der besonderen Aufwendungen der stellvertretenden Bürgermeister und der Fraktionsvorsitzenden hält er die Anpassung der Aufwandsentschädigung für gerechtfertigt.

Ratsmitglied Konrad verweist auf die Ausführungen der Sachverständigenkommission zu diesem Thema. Die Anpassung der Aufwandsentschädigung für den Ratsvorsitzenden, aber auch die Neuregelung zur Erstattung des Verdienstausfalles für Selbständige hält er für gerechtfertigt. Die Erhöhung der Zuwendungen an die Fraktionsvorsitzenden ist seiner Auffassung nach nicht begründet, da entstandene Mehrkosten nicht zu erkennen sind. Bei der Wahrnehmung der Tätigkeit als Ratsmitglied handelt es sich um ein Ehrenamt, das nicht an die Höhe von Aufwandsentschädigungen gebunden sein darf. In Bereichen sind die Erhöhungen nicht nachvollziehbar, so dass die Fraktion „Bündnis ´90/DIE GRÜNEN“ die Anpassung der Satzung nicht mittragen wird.

 

Der Rat der Gemeinde Zetel fasst sodann bei 3 Gegenstimmen nachfolgenden Beschluss:

 

„Der Rat beschließt die Satzung über die Aufwandsentschädigung, Fahrt- und Reisekosten, sowie den Verdienstausfall der Mitglieder des Rates der Gemeinde sowie nicht dem Rat angehörende Ausschussmitglieder, rückwirkend zum 1.1.2012.“