Beschluss:

 

Der Rat der Gemeinde Zetel fasst einstimmig ohne Aussprache nachfolgenden Beschluss:

 

„Der Rat der Gemeinde Zetel stellt fest, dass während der Offenlegung keine Anregungen oder Bedenken seitens der Bürger eingegangen sind.

 

Der Rat der Gemeinde Zetel wägt die Anregungen und Bedenken der beteiligten Behörden wie in der Anlage zu dieser Drucksache dargestellt ab.

 

Der Rat der Gemeinde Zetel beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Hauptstraße/Bohlenberger Straße“ nach § 10 Baugesetzbuch als Satzung.“