Protokoll:

 

Ausschussvorsitzender Pauluschke erläutert, dass die Verwaltung die Voraussetzung zum Erlass einer solchen Verordnung geprüft hat. Danach bleibt festzuhalten, dass eine „Verordnung zum Schutz der Mittagsruhe“, wie sie in einer Nachbargemeinde aufgestellt wurde, einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten würde. Er schlägt deshalb als Ausschussvorsitzender in Übereinstimmung mit der Verwaltung vor, den Antrag zunächst bis zur endgültigen rechtlichen Klärung ruhen zu lassen. Er weiß, dass in der Nachbargemeinde inzwischen bereits Streitfälle in dieser Angelegenheit anhängig sind und möchte deren Ergebnis abwarten. Beigeordneter Meyer betont, dass der Antrag der SPD-Fraktion nicht auf die Erzielung von zusätzlichen Einnahmen gerichtet war, sondern die nachbarschaftlichen Verhältnisse regeln sollte. Er unterstützt den Vorschlag des Ausschussvorsitzenden und ergänzt, dass die SPD-Fraktion gegebenenfalls auch bereit wäre, den Antrag zurückzunehmen. Beide wissen, dass alleine durch die Einbringung dieses Antrages bereits eine Sensibilität in der Bevölkerung geweckt wurde.

 

Die Beratung über den Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Gemeinde Zetel auf Erlass einer „Verordnung zum Schutz der Mittagsruhe“ wird bis zur endgültigen rechtlichen Klärung und der Bescheidung der Streitfälle in der Nachbargemeinde zurückgestellt.