Protokoll:

 

Bürgermeister Lauxtermann erläutert vorliegenden Beschlussvorlage und führt aus, dass die ursprünglich vom Investor vorgesehene Errichtung eines Mehrfamilienhauses im gehobenen Standard nicht umsetzbar ist. Aus diesem Grunde soll der Bereich jetzt als Neubaugebiet ausgewiesen werden.

 

Der Umwelt- und Planungsausschuss fasst einstimmig ohne Aussprache nachfolgenden Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Zetel beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 105 „An der Jakob-Borchers-Straße“.

 

Voraussetzung für die Aufstellung dieses Bebauungsplanes ist die Zusage der Kostenübernahme durch den Antragsteller. Mit dem Antragsteller ist vor Aufnahme der Bauleitplanung ein Städtebaulicher Vertrag nach § 11 Baugesetzbuch zu schließen, in dem u.a. die Kostenübernahme geregelt wird.

 

Die Aufstellung erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) und wird im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Auf die Erstellung eines Umweltberichtes und die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie der Behörden wird verzichtet.

 

Es sind die Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB (Offenlegung der Pläne) und § 4 Abs. 2 BauGB /Beteiligung der Behörden) einzuleiten.