Protokoll:

 

Bürgermeister Lauxtermann betont, dass die vorgeschlagene Regelung rechtlich durchaus vertretbar ist. Während Fundhunde meist an die Eigentümer zurückgegeben oder weiter vermittelt werden können, stellt die Einlieferung von Katzen im Tierheim ein zunehmendes Problem dar.

Bei der Aufnahme im Tierheim werden Katzen sofort kastriert. Mit der vorgeschlagenen Satzung wird auch Druck auf die Halter von Katzen ausgeübt, mit einer Kastration die Population einzuschränken. Die Kontrolle wird sich, wie er auf Anfrage des Beigeordneten Meyer ausführt, als problematisch darstellen, jedoch geht er davon aus, dass der überwiegende Teil der Halter die Regelung der Satzung befolgen wird. Im Übrigen ist mit der Satzung eine Handhabe für den Umgang mit freilaufenden Katzen gegeben. Während Halter nicht angeleinter Hunde während der Brut- und Setzzeit eine Ordnungswidrigkeit begehen, gilt dieses für frei streunende Katzen nicht, wie Ratsmitglied Rusch betont.

 

Der Umwelt. und Planungsausschuss fasst sodann einstimmig nachfolgenden Beschlussvorschlag:

 

„Die anliegende Verordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen im Gebiet der Gemeinde Zetel, die sich außerhalb der Wohnungen ihrer Halter frei bewegen, wird beschlossen.“