Protokoll:

 

Dipl.-Ing. Meyer erläutert die im Rahmen der Offenlegung und förmlichen Beteiligung der Behörden eingegangenen Anregungen und Bedenken wie als Anlage zur Drucksache 018/2012 beigefügt.

 

Der Umwelt- und Planungsausschuss fasst einstimmig ohne Aussprache nachfolgenden Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Zetel stellt fest, dass während der Offenlegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch keine Anregungen oder Bedenken von Bürgerinnen und Bürgern eingegangen sind.

 

Die von den nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch beteiligten Behörden vorgebrachten Anregungen oder Bedenken werden wie in der Anlage zu dieser Drucksache dargestellt abgewogen.

 

Die Einwände führen nicht zu einer Änderung der Bauleitplanung.

 

Der Rat der Gemeinde Zetel beschließt die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Zetel und den Bebauungsplan Nr. 89 „Obstgarten am Pohlweg“ jeweils mit Planzeichnung und Begründung als Satzung.