Protokoll:

 

Bürgermeister Lauxtermann und Gemeindeamtsinspektor Kant erläutern, dass, nachdem das Baugebiet „An´n swarten Pohl“ jetzt bis auf einen kleinen Restplatz veräußert werden konnte, wieder Bauland zu vertretbaren Konditionen, insbesondere für junge Familien bereit gehalten werden soll. Die Ausweisung der Baugrundstücke soll in kleinen Abschnitten beginnen, um so u.a. größere Vorleistung bezüglich der Erschließung zu vermeiden.

Kleine Baugebiete in interessanter Lage werden nach wie vor nachgefragt. Bürgermeister Lauxtermann betont, dass die Gemeinde Zetel bezüglich der Bereitstellung von Bauland auch im Wettbewerb mit anderen Kommunen steht. Er sagt zu, die Anlieger des Schulweges einzubeziehen, sobald die Veräußerung der Baugrundstücke marktreif ist. Die Einbindung kann jedoch nur im Rahmen der Planung erfolgen. Er bestätigt auf Anfrage des Ratsmitgliedes Rusch, dass der Bolzplatz erhalten bleibt, jedoch verlegt wird. Auch der Fußweg in Richtung „Feldhörn“ bleibt, wie er auf Anfrage des Beigeordneten Müller betont, erhalten, zumal in dem Bereich die Schmutzwasserleitung der Gemeinde Zetel zu verlegen sein wird, die so auch ohne den Abschluss von Verträgen mit privaten Eigentümern im Bestand gesichert ist.

Ratsmitglied Konrad regt an, bei der Aufstellung des Bebauungsplanes auch einen Spielplatz zu berücksichtigen, zumal dieses Baugebiet vorwiegend junge Familien ansprechen soll. Aus dem Ausschuss wird jedoch entgegen gehalten, dass in unmittelbarer Nähe die Außenstelle der Grundschule Zetel mit einem ansprechenden Spielplatz vorhanden ist. Bürgermeister Lauxtermann ergänzt, dass keine Pflicht zur Ausweisung eines Spielplatzes nach dem Niedersächsischen Spielplatzgesetz mehr besteht. Im ländlichen Bereich ist zudem die Ausweisung eines Spielplatzes in der Mehrzahl der Fälle nicht erforderlich. Ratsmitglied Tebben erkundigt sich, ob der Kunstrasen weiter verwertet werden kann. Dieses ist nicht der Fall, teilt Bürgermeister Lauxtermann mit, da der Belag mittlerweile aufgebraucht ist. Ausschussvorsitzender Pauluschke regt an, den Kunstrasen öffentlich anzubieten und meistbietend abzugeben. Stellv.

Bürgermeister Gburreck fasst zusammen, dass viele Gründe für die Ausweisung dieses Neubaugebietes sprechen. Er nennt insbesondere die Verdichtung vorhandener Wohnbebauung, wie sie seit Jahren Planungsziel des Rates der Gemeinde Zetel ist, sowie den interessanten sozialen Aspekt und der damit möglichen Begegnung des demografischen Wandels. Die günstigen Preise sowie die Einführung einer Familienförderung mit einem 5-prozentigen Preisnachlass pro Kind würde er ebenfalls begrüßen.

 

Der Umwelt- und Planungsausschuss fasst einstimmig nachfolgenden Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Zetel beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 106 „Bohlenberge“ zur Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes.

 

Die Aufstellung erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) und wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt. Auf die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie der Behörden wird verzichtet.

 

Es sind die Verfahren nach § 3 Absatz 2 BauGB (Offenlegung der Pläne) und § 4 Absatz 2 BauGB (Beteiligung der Behörden) anzuleiten.