Sitzung: 17.09.2012 Wirtschafts-, Finanz- und Feuerschutzausschuss
Protokoll:
Ausschussvorsitzender
Gburreck erteilt Ausschussmitglied Haesihus zur Erläuterung des Antrages das
Wort. Dabei erklärt Ausschussmitglied Haesihus, dass dies ein Versuch ist, die
Spielsucht in den Griff zu bekommen. Die Zahlen sind derzeit alarmierend und mit
einer Änderung behält man die Spielhallen im Auge. Bürgermeister Lauxtermann
erklärt, dass man sich mit einer neuen Satzung nicht in den Bereich der
Steuerknebelung bewegen darf. Weiterhin unterstützt er diesen Antrag.
Ausschussmitglied Fahrenhorst verweist auf den ab 01.07.2012 gültigen
Glücksspielstaatsvertrag. Darin sind wesentlich präventivere Vorgaben als
dieser Antrag zu finden. Persönlich hat er jedoch gegen eine Änderung nichts.
Ausschussmitglied Pauluschke warnt davor, die Unternehmen als kriminell
einzustufen. Außerdem macht er deutlich, dass die Gemeindekasse kaum einen
Vorteil davon hätte. Denn bei einem gesamten Steuerertrag von 60.000 € im Jahr
würde eine Steigerung von 10 % lediglich 6.000 € Mehrerträge erwirtschaften.
Trotzdem bewertet Ausschussmitglied Pauluschke den Antrag der UWG als löblich.
In diesem Zusammenhang erklärt Gemeindekämmerer Oetken, dass auch die
rechtliche Möglichkeit besteht, eine umsatzabhängige Komponente aufzunehmen.
Dieser Vorschlag wird vom Ausschuss geteilt. Ausschussmitglied Eilers fragt
nach, ob eine höhere Besteuerung auch zu Abwanderungsgedanken der Unternehmen
führen könnte. Ausschussmitglied Haesihus sieht darin keine Gefahr. Seiner
Meinung nach ist eine Einzelbesteuerung wichtig, um die Anzahl der Automaten zu
ordnen. Auch Bürgermeister Lauxtermann sieht in dem Vorschlag einen
Ordnungscharakter.
Der Ausschuss
stimmt einstimmig für die Erarbeitung einer neuen Vergnügungssteuersatzung
durch die Verwaltung.