Protokoll:

Ausschussvorsitzender Gburreck erteilt Ausschussmitglied Haesihus zur Erläuterung des Antrages das Wort. Dabei erklärt Ausschussmitglied Haesihus, dass dies ein Versuch ist, die Spielsucht in den Griff zu bekommen. Die Zahlen sind derzeit alarmierend und mit einer Änderung behält man die Spielhallen im Auge. Bürgermeister Lauxtermann erklärt, dass man sich mit einer neuen Satzung nicht in den Bereich der Steuerknebelung bewegen darf. Weiterhin unterstützt er diesen Antrag. Ausschussmitglied Fahrenhorst verweist auf den ab 01.07.2012 gültigen Glücksspielstaatsvertrag. Darin sind wesentlich präventivere Vorgaben als dieser Antrag zu finden. Persönlich hat er jedoch gegen eine Änderung nichts. Ausschussmitglied Pauluschke warnt davor, die Unternehmen als kriminell einzustufen. Außerdem macht er deutlich, dass die Gemeindekasse kaum einen Vorteil davon hätte. Denn bei einem gesamten Steuerertrag von 60.000 € im Jahr würde eine Steigerung von 10 % lediglich 6.000 € Mehrerträge erwirtschaften. Trotzdem bewertet Ausschussmitglied Pauluschke den Antrag der UWG als löblich. In diesem Zusammenhang erklärt Gemeindekämmerer Oetken, dass auch die rechtliche Möglichkeit besteht, eine umsatzabhängige Komponente aufzunehmen. Dieser Vorschlag wird vom Ausschuss geteilt. Ausschussmitglied Eilers fragt nach, ob eine höhere Besteuerung auch zu Abwanderungsgedanken der Unternehmen führen könnte. Ausschussmitglied Haesihus sieht darin keine Gefahr. Seiner Meinung nach ist eine Einzelbesteuerung wichtig, um die Anzahl der Automaten zu ordnen. Auch Bürgermeister Lauxtermann sieht in dem Vorschlag einen Ordnungscharakter.

 

Der Ausschuss stimmt einstimmig für die Erarbeitung einer neuen Vergnügungssteuersatzung durch die Verwaltung.