Protokoll:

 

1.      Ratsmitglied Konrad merkt an, dass die Arbeiten für die Neugestaltung der B 437 nahezu beendet sind. Die Gestaltung der Nebenanlagen wird zu Lasten der Gemeinde Zetel erfolgen, wofür auch Zuschüsse einzuwerben sind. Er erkundigt sich, ob die Gesamtkosten für die Gestaltung der Nebenanlagen, die unter Berücksichtigung möglicher Zuschüsse bei der Gemeinde Zetel verbleiben, bereits absehbar sind. Auf Nachfrage erklärt dazu Heinz Thormählen, dass sich die Gesamtmaßnahme im Kostenrahmen befindet.

2.      Ratsmitglied Konrad weist wie bereits in der Sitzung des Verwaltungsausschusses im Juni 2013 darauf hin, dass sich an der Vorburger Straße als Folge der Umleitungsverkehre Schäden abzeichnen. Nach Rücksprache mit der ausführenden Straßenbaufirma sollen diese Schäden durch Asphaltdecken behoben werden. Er weist nochmals ausdrücklich daraufhin, dass es sich hierbei um eine alte Klinkerstraße handelt, die nicht asphaltiert werden sollte. Er erkundigt sich, ob es hierüber bereits eine Einigung gibt.

3.      Ratsmitglied Konrad teilt mit, dass er von Ortsfremden darauf angesprochen wurde, dass die Rabatten an der neuen Bundesstraße in der Gestaltung und Pflege stark vernachlässigt sind und sich unansehnlich darstellen.

 

Bürgermeister Lauxtermann nimmt zu den Anfragen Stellung. Er erläutert, dass sich die Kosten zur Gestaltung der Nebenanlage im Rahmen der Haushaltsansätze bewegen. Die genaue Abrechnung hierüber liegt noch nicht vor, doch sind aus der Ausschreibung keine Mehrkosten erkennbar.

 

Die Schäden in der Vorburger Straße werden noch aufzunehmen sein. Konkretes ist noch nicht bekannt. Nach Abschluss der Baumaßnahme an der B 437 wird mit der ausführenden Landesstraßenbaubehörde eine Einigung zu erzielen sein. Es ist verwaltungsseitig nicht bekannt, dass von der Straßenbaufirma beabsichtigt ist, die Schäden durch Teeraufbringung zu beheben. Es handelt sich um eine Gemeindestraße. Eine Kontaktaufnahme hat es bisher nicht gegeben.

 

Die neugestalteten Rabatten entlang der B 437 werden im Herbst einzupflanzen sein, so dass frühestens im Herbst, eher jedoch im kommenden Frühjahr, erkennbar sein wird, ob und in welcher Form diese gestaltet sind. In dem Zusammenhang wird auch beurteilt werden müssen, welche Bereiche öffentlich bzw. privat angelegt und zu pflegen sein werden.