Protokoll:

Ratsmitglied Konrad erläutert Eingangs den von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingereichten Antrag. Bürgermeister Lauxtermann teilt mit, dass er zur Prüfung des Antrages den Baumsachverständigen der Gemeinde Zetel um Stellungnahme gebeten hat. Er weist darauf hin, dass bislang an allen klassifizierten Straßen der Gemeinde Zetel, an denen neue Bäume gepflanzt wurden, der Stammumfang von 16/18 gewählt wurde. Bereits aus Gründen der Gleichbehandlung muss daher auch entlang der B437 in Neuenburg so verfahren werden. Die Preisdifferenz in Höhe von 300 – 500 Euro pro Baum zu einem Stammumfang 25/30 ist, wie er auf Anfrage des Beigeordneten Müller mitteilt, realistisch.

Bürgermeister Lauxtermann nimmt sodann zu dem Antrag der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ Stellung. Bei Bäumen wird in der Regel von einer Lebensdauer von 100 Jahren ausgegangen. Insofern ist der Vorteil, den 4 – 5 Jahre ältere Bäume darstellen, schon nach wenigen Jahren aufgezehrt. Hinzu kommt, dass der Anwuchs von Bäumen geringerer Größe erfahrungsgemäß besser ist.

Größere Bäume haben bereits eine Kronenbehandlung erfahren, wie er dem Antrag der Fraktion zugesteht. Dieses ist bei kleineren Bäumen noch durchzuführen, doch ist es  in keinem Fall so intensiv, dass auch nur annähernd die Mehrkosten für die größeren Bäume gedeckt werden.

Wie bereits ausgeführt, werden Bäume der Größe 16/18 üblicherweise an allen klassifizierten Straßen gepflanzt. Es hat sich gezeigt, dass der Kronenbereich in einer solch ausreichenden Höhe angesetzt ist, dass er sich nicht störend oder gar gefährlich für Radfahrer auswirken kann.

Es ist grundsätzlich zutreffend, dass Bäume geringeren Stammumfanges leichter einem Vandalismusschaden zu Opfer fallen. Vandalismusschäden betreffen jedoch alle öffentlichen Maßnahmen und können nicht als Kriterium für die Ausgestaltung der Bäume herangezogen werden, weil dann alle Maßnahmen im öffentlichen Bereich betroffen wären. Im Übrigen gilt bei Lieferung und Pflanzen der Bäume eine dreijährige Garantie seitens der Gartenbau-Firma.

Die Widerstandsfähigkeit solcher Bäume hängt weder von Stärke noch Höhe der Bäume ab, sondern entscheidend ist es, die richtige Baumart auszuwählen. Vorgesehen ist im Bereich der B437 die Winter-Linde „Greenspire“, die extra als widerstandfähiger Straßenbaum gezüchtet wurde.

 

Bürgermeister Lauxtermann schlägt daher vor, aus den zusammengefassten Gründen den Antrag der Fraktion wegen fehlender fachlicher und sachlicher Gründe abzulehnen. Beigeordneter Müller hält den Antrag hingegen für nicht uninteressant. Er sollte in den Fraktionen beraten werden. Es ist jedoch beim Setzen der Bäume streng darauf zu achten, dass das Mutterbodenvolumen am Wurzelballenbereich ausreichend groß ist. Er verweist in diesen Zusammenhang auf die Bäume, wie sie sich häufig auf Parkplätzen der Verbrauchermärkte in Zetel, z. B. beim neuen Netto-Markt, finden. An der Westersteder Straße in Richtung Westerstede wurden vor Jahren neue Bäume gesetzt. Erst jetzt ähnelt das Straßenbild dem ursprünglichen Ansehen, welches die damals zu entfernenden Bäume damals gebildet haben. Er teilt mit, dass dieses vor ca. 30 Jahren erfolgt ist.

Grundsätzlich ist das Setzen größerer Bäume begrüßenswert, wie Beigeordneter Meyer ausführt, doch ist der Gleichheitsgrundsatz zu beachten. Zudem zeigte er sich überrascht, da die Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ nicht bereit war, zusätzliche Kosten für die besondere Gestaltung der Nebenanlagen mit Klinkern oder aufwendigeren Beleuchtungen zu übernehmen, nun aber im Bereich der neuen Bäume höhere Kosten akzeptiert.

 

Den Ausführungen von  Bürgermeister Lauxtermann hält Ratsmitglied Konrad entgegen, dass der Pflege- und Kostenaufwand zu Beginn des Anwachsens der neuen Bäume sehr viel höher ist und sich diese bei bereits stärker ausgeprägten Bäumen schnell rechnen werden. Die Mehrkosten für eine umfangreichere und ansprechendere Beleuchtung waren bei Entscheidungen des Verwaltungsausschusses seinerzeit unerheblich. Es ist für ihn daher nicht verständlich, dass der Antrag nunmehr abgelehnt werden sollte, weil er 10.000 – 15.000 Euro Mehrkosten verursacht. Zu Finanzierung der Mehrkosten könnten, wie Ratsmitglied Eilers auch auf die Ausführung des Beigeordneten Meyer erwidert, Sponsoren gesucht werden. Die Bepflanzung ist für den Herbst 2013 vorgesehen, wie Bürgermeister Lauxtermann, auf Anfrage des Beigeordneten Müller mitteilt. Beigeordneter Müller schlägt daher vor, die Beschlussfassung über den vorliegenden Antrag bis zur nächsten Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses zu vertagen, um zunächst in den Fraktionen zu beraten. Für die Beratungen muss deutlich erkennbar sein, um welche Anzahl der Bäume es sich handelt, wie hoch die Mehrkosten sein werden und ob und in welcher Höhe Sponsorengelder bereitstehen werden, wie Ausschussvorsitzender Pauluschke fordert. Selbst wenn die Mehrkosten aus Sponsorenmitteln gedeckt werden könnten, sieht er trotzdem den Gleichheitsprozess verletzt. Da jedoch keine Eilbedürftigkeit gegeben ist, kann er dem Antrag des Beigeordneten Müller zustimmen.

 

Als Zuhörer der Sitzung führt Ratsmitglied Wilken aus, dass bei der Diskussion zur Übernahme der Mehrkosten für den Bereich Klinker und Lampen der Gedanke, diesen Antrag einem zuständigen Baulastträger vorzulegen, nicht aufgekommen ist. Es ist daher nicht verständlich, in diesem Falle so verfahren zu wollen. Der Bereich entlang der Bundesstraße ist nicht mit den Bereichen an Gemeinde- oder Kreisstraßen vergleichbar, sodass seiner Auffassung nach durchaus von dem Gleichheitsgrundsatz abgewichen werden kann.

 

Der Tagesordnungspunkt wird sodann zur weiteren Beratung an die Fraktionen verwiesen. Aus den Fraktionen wird er direkt in den Verwaltungsausschuss zur abschließenden Beratung einfließen.