Beschlussvorschlag:

Der Umwelt- und Planungsausschuss fasst sodann einstimmig folgenden Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Zetel stellt fest, dass während der Offenlegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in Verbindung mit §§ 13 und 13 a Baugesetzbuch keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht wurden.

 

Die von den beteiligten Behörden nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch in Verbindung mit §§ 13 und 13 a Baugesetzbuch vorgebrachten Anregungen und Bedenken werden wie in der Anlage zur Drucksache 97/2012 dargestellt abgewogen.

 

Der Rat der Gemeinde Zetel beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 „Bauhof“ bestehend aus Planzeichnung und Begründung als Satzung.

 


Protokoll:

 

Gemeindeamtsinspektor Kant zeigt anhand eines ausgehängten Planes die vorgesehene Bauleitplanung und erläutert die wesentlichsten Abwägungen zu den eingegangenen Anregungen und Bedenken.