Beschlussvorschlag:

Der Umwelt- und Planungsausschuss fasst sodann einstimmig nachfolgenden Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Zetel stellt fest, dass während der Offenlegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in Verbindung mit §§ 13 und 13 a Baugesetzbuch keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht wurden.

 

Die von den beteiligten Behörden nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch in Verbindung mit §§ 13 und 13 a Baugesetzbuch vorgebrachten Anregungen und Bedenken werden wie in der Anlage zur Drucksache 105/2012 dargestellt abgewogen.

 

Der Rat der Gemeinde Zetel beschließt den Bebauungsplan Nr. 104 „Vör Kösters Kamp“, bestehend aus Planzeichnung und Begründung, als Satzung.

 

 


Protokoll:

 

Gemeindeamtsinspektor Kant stellt anhand eines ausgestellten Planes die vorgesehene Bauleitplanung vor und erläutert die wesentlichsten eingegangen Anregungen und Bedenken sowie deren Abwägung.