Sitzung: 16.01.2013 Umwelt- und Planungsausschuss
Beschlussvorschlag:
Der Umwelt- und Planungsausschuss fasst sodann einstimmig nachfolgenden Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Zetel stellt fest, dass während der Offenlegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in Verbindung mit §§ 13 und 13 a Baugesetzbuch keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht wurden.
Die von den beteiligten Behörden nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch in Verbindung mit §§ 13 und 13 a Baugesetzbuch vorgebrachten Anregungen und Bedenken werden wie in der Anlage zur Drucksache 105/2012 dargestellt abgewogen.
Der Rat der Gemeinde Zetel beschließt den Bebauungsplan Nr. 104 „Vör Kösters Kamp“, bestehend aus Planzeichnung und Begründung, als Satzung.
Protokoll:
Gemeindeamtsinspektor Kant stellt anhand eines ausgestellten Planes die vorgesehene Bauleitplanung vor und erläutert die wesentlichsten eingegangen Anregungen und Bedenken sowie deren Abwägung.