Beschlussvorschlag:

Der Umwelt- und Planungsausschuss fasst sodann bei einer Gegenstimme folgenden Beschlussvorschlag: 

 

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Zetel beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 „Rundes Moor“ zur Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes.

 

Die Aufstellung erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) und wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt. Auf die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie der Behörden wird verzichtet.

Der Flächennutzungsplan ist nach Satzungsbeschluss anzupassen.

 

Es sind die Verfahren nach § 3 Absatz 2 BauGB (Offenlegung der Pläne) und § 4 Absatz 2 BauGB (Beteiligung der Behörden) einzuleiten.

 

 

 

Bürgerfragestunde:

Ausschussvorsitzender Pauluschke unterbricht sodann die Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses zur Durchführung der Einwohnerfragestunde.

 

Die Ausweisung der Sondergebietsfläche wird auf Anfrage aus der Öffentlichkeit nochmals erläutert. Der Ankauf von Teilflächen durch Anlieger ist grundsätzlich möglich, soweit es sich um Größen handelt, welche die beabsichtige Nutzung nicht beeinträchtigen.

Aus den Reihen der Zuhörer kommt der Vorwurf, dass es sich um ein wertvolles Stück Natur im Ortskern handelt und daher die Durchführung einer Verträglichkeitsprüfung und die Erstellung von Gutachten unabdingbar ist. Die Aussage alleine des Landkreises ist nicht ausreichend. Ausschussvorsitzender Pauluschle entgegnet dem, dass er selbst bis vor kurzem die Auffassung vertreten hat, dass es sich um ein grünordnerisches Kleinod handelt. Er betont aber, dass die Auskunft von dem stellvertretenden Fachbereichsleiter  der Unteren Naturschutzbehörde ergangen ist, der seinen Wohnsitz selbst in Zetel hat und daher diese Fläche genauestens kennt.

 

Das vereinfachte Verfahren dient nach Auskunft von Bürgermeister Lauxtermann der Verdichtung des Ortskernes, um den Flächenverbrauch für neue Baugebiete zu minimieren und die Ausbreitung der Wohnbebauung in den landwirtschaftlichen Randbereich einzudämmen. Es ist Aufgabe der Gemeinde, den Grundbedarf „Wohnen“ sicherzustellen. Diese Aufgabe wird hier unter Berücksichtigung  des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden verfolgt. Beigeordneter Meyer betont, dass sich sowohl die Fraktionen als auch der Arbeitskreis die Entscheidung zur Ausweisung eines Baugebietes in diesem Bereich nicht leicht gemacht haben. Nachdem aber die Untere Naturschutzbehörde mitgeteilt hat, dass kein schützenswertes Terrain vorliegt, wurde die Fläche von der Gemeinde angekauft, um dort eine geordnete und sich der Umgebung anpassende Bebauung vornehmen zu können. Der Anstoß zur Überplanung dieser Fläche ist aus Reihen des Diakonischen Werkes gekommen, das dort Platzbedarf für künftige Erweiterungen gesehen hat.

 

Ratsmitglied Konrad weist darauf hin, dass das hier zur Anwendung kommende einfache Verfahren in das Ermessen des Trägers der Bauleitplanung gestellt ist. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich bereits in der Sitzung am 22.08.2012 dagegen ausgesprochen, dieses Verfahren anzuwenden, ohne die Mitteilung der Unteren Naturschutzbehörde näher zu  prüfen. Auf die Aussage der Unteren Naturschutzbehörde muss jedoch nach Ausführung des Ausschussvorsitzenden Pauluschke vertraut werden. Auf eine Mitteilung aus dem Zuhörerraum, dass es sich bei dem  „Runden Moor“ um eine sogenannte Pingoruine, also eiszeitlichen Ablagerungen in der Tiefe, handelt, erwidert er, dass während der öffentlichen Auslegung  der Pläne ausreichend Gelegenheit besteht, auf derartige Besonderheiten hinzuweisen und Einwände vorzubringen.

 


Protokoll:

Ausschussvorsitzender Pauluschke erinnert eingangs daran, dass die mögliche Bebauung des Areals „Rundes Moor“ bereits in der Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses am 22.08.2012 angesprochen wurde. Anschließend sind die Möglichkeiten einer Bebauung und die Erstellung eines städtebaulichen Konzeptes in einer Arbeitsgruppe, in der sich auch Vertreter des Diakonischen Werkes geäußert haben, besprochen worden. Aus den Ergebnissen des Arbeitskreises heraus soll heute der erste Schritt der Bauleitplanung erfolgen, indem der Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst wird. Im Zuge des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes werden die Pläne öffentlich ausgelegt und somit den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit gegeben, sich zu beteiligen und Bedenken oder Anregungen vorzubringen. Bürgermeister Lauxtermann bestätigt, dass in dem Arbeitskreis Vertreter aus den Fraktionen, des Planungsbüros, des Diakonischen Werkes und der Verwaltung vertreten waren. Ziel ist es, in diesem Bereich eine in sich geschlossene Bebauung mit einer einheitlichen Gestaltung vorzunehmen. Der Innenbereich soll Aufenthaltscharakter erhalten. Die maximale Bauhöhe wird auf

8,50 m begrenzt sein, wobei bevorzugt Gebäude ohne Satteldächer errichtet werden sollen. Anhand eines ausgehängten Planentwurfes wird der wesentliche Inhalt des künftigen Bebauungsplanes vorgestellt. Bürgermeister Lauxtermann betont nochmals, dass die offene Innenhofsituation und die Option für mögliche Erweiterungen des Diakonischen Werkes festgehalten werden. So umfasst der Planentwurf einen Bereich für ein Sondergebiet, welches dem Sankt-Martins-Heim für Erweiterungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen könnte. Diese Planung ist mit dem Vorstand des Diakonischen Werkes abgestimmt. Sodann wird ein möglicher Fristenplan bekannt gegeben und erläutert. Dem Plan ist zu entnehmen, dass das Verfahren bis voraussichtlich zu den Sommerferien andauern wird.

 

Ratsmitglied Konrad erkundigt sich, ob bereits ein Bebauungsplan für diesen Bereich vorliegt, da heute eine 1. Änderung beraten wird. Zudem erkundigt er sich, was sich hinter dem Begriff „Aufstellungsbeschluss“ verbirgt und wie sich das daran anschließende Verfahren darstellt. Außerdem bittet er um Erläuterungen zu der Vorgehensweise im sogenannten „beschleunigten Verfahren“. Bürgermeister Lauxtermann teilt dazu mit, dass es sich bei dem „Beschleunigten Verfahren“, um ein vereinfachtes Verfahren der Bauleitplanung handelt, welches der Gesetzgeber für Verfahren im Innenbereich eingeführt hat. Damit soll zeitnah die Überplanung nicht genutzter Bereiche im innerörtlichen Bereich ermöglicht werden. Er bestätigt, dass dieser Bereich vom Bebauungsplan Nr. 39 „Rundes Moor“ erfasst ist. In dem Bebauungsplan ist die Fläche jedoch bislang als „Grünfläche“ ausgewiesen. Mit der Änderung des Bebauungsplanes soll diese Festsetzung aufgehoben und durch eine  allgemeine Wohnbaufläche ersetzt werden. Ausschussvorsitzender Pauluschke ergänzt, dass damit auch die Änderung des Flächennutzungsplanes, in dem dieser Bereich ebenfalls als Grünfläche dargestellt ist, einhergeht. Ratsmitglied Konrad gibt seiner Verwunderung darüber Ausdruck, dass auf die Durchführung einer Umweltprüfung verzichtet werden kann, obwohl sich hier ein naturnahes Gewässer befindet. Bürgermeister Lauxtermann verweist auf die Möglichkeiten, die der Gesetzgeber mit der Schaffung des § 13 a Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren geschaffen hat. Ausschussvorsitzender Pauluschke weiß, dass die Untere Naturschutzbehörde dieser Fläche weder eine ökologische noch historische Bedeutung beimisst, sodass auch die Durchführung einer Umweltprüfung entbehrlich ist. Bürgermeister Lauxtermann bestätigt, dass mit dem Landkreis Friesland, Fachbereich Natur und Umwelt, abgeklärt wurde, dass es sich hier nicht um wertvolles ökologisches Land handelt. Der Landkreis Friesland wird im Zuge des Bauleitverfahrens beteiligt werden. Die Untere Naturschutzbehörde hat dann die Möglichkeit, wie Ausschussvorsitzender Pauluschke verdeutlicht, sich nochmals zu der beabsichtigten Planung zu äußern.

 

Die verdichtete Bebauung, teilweise mit Geschosswohnungsbau bei einer Gesamthöhe von 8,50 m wurde, wie Beigeordneter Meyer verdeutlicht, gewählt, um die zu überbauenden Flächen möglichst gering zu halten und ausreichend Grünflächen auszuweisen. Dabei werden die zu errichtenden Baukomplexe sich bezüglich der Höhe in die vorhandene Wohnbebauung einfügen.

Auf Anfrage des Ratsmitgliedes Konrad erläutert Ausschussvorsitzender Pauluschke, dass im Arbeitskreis einige städtebauliche Konzepte geprüft wurden. Erste Konzepte sahen zahlreiche kleine Gebäude der einfacheren Art vor. Dieses war jedoch wenig ansprechend und nicht gewollt. Daraus hat sich nun ein Konzept entwickelt, welches im wesentlichen einen einheitlichen Baustil ausweist und, wie Beigeordneter Meyer bereits ausgeführt hat, einer verdichteten Bauweise entspricht. Die festgesetzte Höhe mit 8,50 m wurde gewählt, damit sich die neuen Komplexe baulich in die Umgebung einfügen.

Bürgermeister Lauxtermann ergänzt, dass nach dem Satzungsbeschluss des Rates der Gemeinde Zetel zur Verabschiedung der Änderung dieses Bebauungsplanes das Konzept umzusetzen ist. In welcher Form dieses geschehen wird ist noch offen. Auch kann derzeit noch nicht beurteilt werden, ob die Bebauung an einen Bauträger abgegeben werden wird.