Protokoll:

 

Zur Haushaltsstele 6100.6220 (Ortsplanung) wird der Ansatz in Höhe von 4.000 € für die Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung einer Konzentrationsfläche Bioenergie zu gleichen Teilen auf diesen Unterpunkt sowie auf die Potenzialuntersuchung zur Zulassung von Bioenergieanlagen verteilt.

Hinsichtlich der niedrigen Einnahmen, die aus dem Betrieb des Blockheizkraftwerkes in Neuenburg resultieren, erkundigt sich Ratsmitglied Juilfs, ob die technischen Einstellungen möglicherweise berichtigt werden müssten. Dazu erläutert Erster Gemeinderat Hoinke, dass die Gemeinde Zetel hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit eines Blockheizkraftwerkes falsch beraten wurde. Die bereits bei der Anschaffung des Blockheizkraftwerkes vereinzelt geäußerten Bedenken, ein Blockheizkraftwerk könne nur wirtschaftlich betrieben werden, wenn eine konstante Wärmeabnahme erfolgt, scheinen sich zu bewahrheiten. Es erscheint nach seiner Auffassung nicht möglich, das Planungsbüro für die entstandenen Mindereinnahmen haftbar zu machen, wie er auf Nachfrage des Ratsmitgliedes Juilfs ergänzt, da die Gemeinde dann einen bezifferbaren Schaden nachzuweisen hätte. Trotzdem steht die Gemeinde Zetel hinsichtlich des Betriebes des Blockheizkraftwerkes mit der Thalen Consult als beratendes Ingenieurbüro in Kontakt. In diesem Zusammenhang kann Bürgermeister Lauxtermann mitteilen, dass die EWE angeboten hat, den Betrieb des Blockheizkraftwerkes durch eigene Fachleute prüfen zu lassen.

 

Hinsichtlich der Energiesparmaßnahmen teilt Erster Gemeinderat Hoinke mit, dass es sich hierbei um Honorarkosten handelt, die aus dem Auftrag zur energetischen Untersuchung der gemeindeeigenen Gebäude resultieren. Diesen Auftrag hat der Rat der Gemeinde Zetel im Jahr 2005 beschlossen. Nachdem im Jahr 2007 die Untersuchung abgeschlossen wurde, ist nunmehr die Honorarrechnung eingegangen.

 

Die Aufstellung des Bauamtes ist hinsichtlich der Beschriftung der Spalten wie folgt zu berichtigen: Rechnungsergebnis 2006 - Rechnungsergebnis 2007 - Haushaltsansatz 2008.

 

Der Umwelt- und Planungsausschuss verweist sodann den Tagesordnungspunkt zur Feststellung der Haushaltsansätze zur weiteren Beratung an den Verwaltungsausschuss.