Beschlussvorschlag:

 

Der Schul-, Jugend- und Sozialausschuss begrüßt das Konzept und empfiehlt dem Verwaltungsausschuss dem Konzept in der vorliegenden Fassung zuzustimmen.

 

 


Protokoll:

 

Ausschussvorsitzender Keller verweist auf das vorliegende Konzept und stellt dieses zur Diskussion.

Herr Mondorf teilt mit, dass die CDU Fraktion das Konzept ausdrücklich  begrüßt. Vor längerer Zeit wurde bereits von der CDU Fraktion angeregt, eine Ferienbetreuung auch für Feriengäste anzubieten. Eventuell kann noch über eine Erweiterung des Angebotes für Feriengäste z. B. unter Einbeziehung der Großtagespflegestelle im MGH nachgedacht werden.

 Herr Bitter unterstützt das Konzept ebenfalls, die Ferienbetreuung sollte wie vorgeschlagen erst einmal umgesetzt werden, eventuell kann eine Erweiterung zu einem späteren Zeitpunkt in Betracht gezogen werden.

 Bürgermeister Lauxtermann ergänzt, dass aus Kostengründen eine Mindestteilnehmerzahl von 5 Kindern für die Ferienbetreuung angemeldet sein muss. Sollten es weniger Kinder sein, dann kann die Vermittlung an Tagesmütter erfolgen. Überlegungen zur Ausweitungen des Angebotes für Feriengäste sollten im Bereich der Tourismusförderung erfolgen. Eventuell kann auch hier die Großtagespflege mit einbezogen werden.

Herr Martens fragt an, ob das Personal bei der Gemeinde angestellt wird und ob die Eltern den Betreuungsvertrag wieder kündigen können, z.B. bei Krankheit.

Frau Ronken erläutert, dass das Personal über die Gemeinde angestellt wird. Es sollen hierfür aber nicht die Stammkräfte eingesetzt werden, weil diese zu den Schließzeiten der Kindergärten auch Urlaub nehmen sollen. Es soll auf Erzieherinnen und Sozialassistenten zurückgegriffen werden, die jetzt schon als Vertretungskräfte in den Kindergärten eingesetzt sind und auf pädagogische Mitarbeiter aus den Grundschulen. Ebenfalls sind die Bundesfreiwilligen aus dem Jugendtreff und den Schulen eingeplant. Die Eltern schließen mit der Gemeinde Zetel einen privatrechtlichen Vertrag. Eine Kündigung des Vertrages ist z.B. bei Krankheit möglich.

Herr Keller verweist auf den Finanzierungsplan, nach dem die Gemeinde das Angebot noch bezuschussen muss und bittet die Verwaltung noch kurz zu erläutern, wie eine Kostendeckung erreicht werden könnte.

Frau Ronken führt aus, dass für eine Kostendeckung eine Betreuungsgebühr von 80,00 € pro Woche erhoben werden müsste, damit das Angebot kostendeckend ist. Die vorliegende Konzeption orientiert sich an ein Konzept der Stadt Schortens, die die Ferienbetreuung für Kindergarten und Schulkinder auch an das dortige Jugendzentrum angedockt hat. In Schortens zahlen die Eltern für die Ferienbetreuung ebenfalls 60,00 € pro Woche.

Herr Mondorf schlägt vor, das Konzept auf den Weg zu bringen und abzuwarten, wie das Interesse ist.