Sitzung: 29.04.2013 Schul-, Jugend- und Sozialausschuss
Beschlussvorschlag:
Der Schul-, Jugend-
und Sozialausschuss begrüßt das Konzept und empfiehlt dem Verwaltungsausschuss
dem Konzept in der vorliegenden Fassung zuzustimmen.
Protokoll:
Ausschussvorsitzender
Keller verweist auf das vorliegende Konzept und stellt dieses zur Diskussion.
Herr Mondorf teilt
mit, dass die CDU Fraktion das Konzept ausdrücklich begrüßt. Vor längerer Zeit wurde bereits von
der CDU Fraktion angeregt, eine Ferienbetreuung auch für Feriengäste
anzubieten. Eventuell kann noch über eine Erweiterung des Angebotes für
Feriengäste z. B. unter Einbeziehung der Großtagespflegestelle im MGH
nachgedacht werden.
Herr Bitter unterstützt das Konzept ebenfalls,
die Ferienbetreuung sollte wie vorgeschlagen erst einmal umgesetzt werden,
eventuell kann eine Erweiterung zu einem späteren Zeitpunkt in Betracht gezogen
werden.
Bürgermeister Lauxtermann ergänzt, dass aus
Kostengründen eine Mindestteilnehmerzahl von 5 Kindern für die Ferienbetreuung
angemeldet sein muss. Sollten es weniger Kinder sein, dann kann die Vermittlung
an Tagesmütter erfolgen. Überlegungen zur Ausweitungen des Angebotes für
Feriengäste sollten im Bereich der Tourismusförderung erfolgen. Eventuell kann
auch hier die Großtagespflege mit einbezogen werden.
Herr Martens fragt
an, ob das Personal bei der Gemeinde angestellt wird und ob die Eltern den
Betreuungsvertrag wieder kündigen können, z.B. bei Krankheit.
Frau Ronken
erläutert, dass das Personal über die Gemeinde angestellt wird. Es sollen
hierfür aber nicht die Stammkräfte eingesetzt werden, weil diese zu den
Schließzeiten der Kindergärten auch Urlaub nehmen sollen. Es soll auf Erzieherinnen
und Sozialassistenten zurückgegriffen werden, die jetzt schon als Vertretungskräfte
in den Kindergärten eingesetzt sind und auf pädagogische Mitarbeiter aus den
Grundschulen. Ebenfalls sind die Bundesfreiwilligen aus dem Jugendtreff und den
Schulen eingeplant. Die Eltern schließen mit der Gemeinde Zetel einen
privatrechtlichen Vertrag. Eine Kündigung des Vertrages ist z.B. bei Krankheit
möglich.
Herr Keller
verweist auf den Finanzierungsplan, nach dem die Gemeinde das Angebot noch
bezuschussen muss und bittet die Verwaltung noch kurz zu erläutern, wie eine
Kostendeckung erreicht werden könnte.
Frau Ronken führt
aus, dass für eine Kostendeckung eine Betreuungsgebühr von 80,00 € pro Woche
erhoben werden müsste, damit das Angebot kostendeckend ist. Die vorliegende
Konzeption orientiert sich an ein Konzept der Stadt Schortens, die die
Ferienbetreuung für Kindergarten und Schulkinder auch an das dortige
Jugendzentrum angedockt hat. In Schortens zahlen die Eltern für die
Ferienbetreuung ebenfalls 60,00 € pro Woche.
Herr Mondorf
schlägt vor, das Konzept auf den Weg zu bringen und abzuwarten, wie das
Interesse ist.