Protokoll:

 

1.      Bürgermeister Lauxtermann berichtet, dass die Klage eines Bürgers, der zur Kommunalwahl 2011 kandidierte, nunmehr vom Verwaltungsgericht zurückgewiesen wurde. Anlass der Klage war, dass der Bürger seinerzeit mit einem Plakat vor dem Bürgerbüro für sich Wahlwerbung betrieb. Dieses stellte aber eine unzulässige Wahlwerbung vor einem öffentlichen Gebäude dar, so dass er von Mitarbeitern der Verwaltung des Platzes verwiesen wurde.