Beschlussvorschlag:

 

Der Umwelt- und Planungsausschuss fasst bei einer Enthaltung nachfolgenden Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Zetel wägt die während der Offenlegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in Verbindung mit §§ 13 und 13 a Baugesetzbuch sowie die von den beteiligten Behörden nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch in Verbindung mit §§ 13 und 13 a Baugesetzbuch vorgebrachten Anregungen und Bedenken wie in der Anlage zur Drucksache 48/2013 dargestellt ab.

 

Der Rat der Gemeinde Zetel beschließt den Bebauungsplan Nr. 106 „Bohlenberge“, bestehend aus Planzeichnung und Begründung, als Satzung.

 


Protokoll:

 

Auf Anfrage des Beigeordneten Szengel erläutert Gemeindeamtsinspektor Kant, dass der Standort des neuen Bolzplatzes aufgrund der Lärmemissionen gewählt wurde. In unmittelbarer Angrenzung an den Straßenbereich ist bereits eine Lärmemission vorhanden, die einer Bebauung direkt an der Straße entgegen steht. Für einen Bolzplatz ist die Emission jedoch nicht schädlich. Mögliche Gefährdungen des Straßenverkehrs werden durch die Aufschüttung eines Walles und die Errichtung eines Ballfangzaunes ausgeschlossen.

Gemeindeamtsinspektor Kant fasst die wesentlichen Stellungnahmen und deren Abwägung zusammen. Er weist insbesondere auf die Eingaben der Anwohner Bohlenskamp 3 und 7 hin, die sich von dem jetzt gegenüberliegenden Multifunktionsplatz gestört fühlen. Da der Platz ausreichend dimensioniert ist und um den Bedenken der Anlieger Rechnung zu tragen, soll auch auf der Südseite ein Lärmschutzwall aufgeschüttet werden. Im Bebauungsplan ist bislang der Lärmschutzwall nur im nördlichen und östlichen Bereich festgesetzt worden.